Kreditwürdigkeit

Bei der Kreditwürdigkeit wird unterschieden zwischen formeller bzw. persönlicher und materieller Kreditwürdigkeit.

Persönliche Kreditwürdigkeit

Die persönliche Kreditwürdigkeit beschränkt sich auf die Prüfung des Rufs und Charakters eines Kreditnehmers. Dies ist mit Sicherheit eine schwer zu beantwortende Frage, die aufgrund eines möglicherweise nur kurzen Beratungsgespräches von dem Sachbearbeiter nicht beantwortet werden kann. Man sollte deswegen die persönliche Kreditwürdigkeit mit einer Negativauslese bezüglich der Kreditnehmer definieren. Allen Kreditinstituten stehen bestimmte Aufzeichnungen zur Verfügung, die darüber Aufschluss geben, ob über bestimmte Kunden des Instituts bzw. über künftige Kunden negative Vermerke in Auskunfteien oder sonstigen Verzeichnissen geführt werden.

Es handelt sich dabei z. B. um Zahlungsbefehle, Lohnpfändungen, sonstige Zwangsmaßnahmen wie Haftbefehle zur Ableistung der eidesstattlichen Versicherung und die eidesstattliche Versicherung. Ist nichts Negatives bekannt, so wird in der Praxis die persönliche Kreditwürdigkeit als gegeben unterstellt.

Materielle Kreditwürdigkeit

Bei der materiellen Kreditwürdigkeit geht es im Grunde um die Frage der wirtschaftlichen Lage des Kreditnehmers. Diese Frage ist bei unselbständig Tätigen relativ leicht zu beantworten. Man ermittelt das durchschnittliche Nettogehalt, setzt die festen und bekannten Kosten ab, berücksichtigt weiter die Verpflichtungen aus bereits bestehenden Kreditierungen und der beantragten Kreditaufnahme und erhält einen Betrag, der dann ausreichend sein muss, um den Lebensunterhalt entsprechend dem Familienstand zu gewährleisten. Dabei ist zu beachten, dass nicht konstante Beträge für die Bestreitung der Lebenshaltungskosten angegeben werden können. Mit Sicherheit ist die gleiche Frage unterschiedlich zu beantworten bei einem monatlichen Nettoeinkommen von beispielsweise 2 000 Euro oder 4 000 Euro. Dabei ist allerdings nicht auszuschließen, dass sich die persönlichen Erfahrungen der Kreditbewilligenden in seiner Entscheidung niederschlagen.

Seit einigen Jahren bieten die Großbanken ihren unselbständig tätigen Kunden einen neuen Kredit der Sparkasse in Form eines Kreditrahmens oder eines Abrufkredites an, was die Diskussion um die Ermittlung der materiellen Kreditwürdigkeit erneut belebt hat. Bei diesen mit zwar neuen Namen, jedoch nicht mit neuen Ideen ausgestatteten Kreditlinien ist man von einer individuellen Betrachtungsweise abgegangen und hat nach Ermittlung des frei verfügbaren Einkommens festgelegt, dass dieses multipliziert mit 50 den vertretbaren Kreditrahmen bei einer Laufzeit von max. 72 Monaten ergibt.

Eine andere Schematisierung als Hilfe für die Praxis basiert auf den Pfändungsfreigrenzen. Einige Institute legen für die Berechnung die Pfändungsfreigrenzen zugrunde und bestimmen, dass die materielle Kreditwürdigkeit dann gegeben ist, wenn das Monatseinkommen minus Pfändungsfreibetrag ausreichend ist, um das beantragte Darlehen zu bedienen. Bei solcher Vorgehensweise muss natürlich die Frage gestellt werden, ob durch eine Gesetzesänderung wie die durch das Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen, die am 1. April 1984 in Kraft trat, sich die Bonität unserer Kreditnehmer in erheblichem Umfang dadurch verschlechtert, dass sich die Pfändungsfreigrenzen erhöht haben. Dennoch liegt in der Kenntnis dieser Zahlen und Daten ein für die Praxis der Kreditbewilligenden liegender Reiz.

Die materielle Kreditwürdigkeitsprüfung bei nicht unselbständig Tätigen, also den gewerblichen Kreditnehmern einschließlich Freiberuflern, ist regelmäßig über die Vorlage von unterzeichneten Steuerbilanzen möglich. Geprüft werden die Liquiditäts-, Ertrags- und Vermögenslage, die Entwicklung des Eigenkapitals, die Höhe der Privatentnahmen, die Steuerverpflichtung, um nur einige wesentliche Punkte der Bilanzanalyse zu nennen. Bei gewerblichen Kreditnehmern ohne Bilanzmaterial wird üblicherweise die Vorlage der Steuererklärungen verlangt, eventuell ergänzt um Übersichten über den Vermögensstand. Kreditscoring, die Vorhersage der wahrscheinlichen Kreditrückzahlung durch den potentiellen Kreditnehmer, ist das aktuelle Stichwort für die schematische Bewältigung aller materiellen Kreditwürdigkeitsfragen bzw. -prüfungen. So werden im Konsumentenkreditgeschäft, unabhängig von der Frage des Einkommens und der rechnerischen Bedienbarkeit der aufzunehmenden Kreditierungen, auch Fragen des "täglichen Lebens" geprüft wie Telefon, Bankverbindung, Wohnsitz, seit welcher Zeit an gleicher Adresse, Auto, Alter, Familienstand. Aufgrund eingetretener Ausfälle bzw. Nicht-Insolvenzen werden diese besonderen Kriterien zu Risikokategorien zusammengefasst und entsprechend der gesammelten Erfahrungen untereinander gewichtet.

Bei dem gewerblichen Kreditgeschäft ist zur Beurteilung ohne weiteres auch nach den in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführten Untersuchungen die Insolvenzprognose nach dem Modell von Altman anzuwenden, wobei sich diese Werte bei im nachhinein untersuchten Insolvenzen durchaus bestätigt haben. Das Problem der Bewertung der Insolvenzprognose nach Altman liegt für die Praxis darin, dass die vorgelegten Bilanzen sehr starken Vergangenheitscharakter haben und bis zum Eingang Monate verstreichen. Außerdem sind bei insolvenzgefährdeten Unternehmen häufig die bislang eingearbeiteten Verbesserungen im Produktionsablauf bzw. Vertriebs- oder Kostenapparat in den Modellrechnungen nicht zu werten, sondern auf die Auswirkung zu prognostizieren.

Formen des Personalkredits

Hinsichtlich der Formen des Personalkredits gibt es drei Begriffe: Kreditleihe, Kredit und Darlehen.

Zur Erläuterung sei angefügt, dass der Begriff "Kredite" häufig als Oberbegriff im Sinne von Kreditierung verwandt wird. Im Rahmen der vorherigen allgemeinüblichen Aufteilung wird unter Kredit der Sparkasse die Bereitstellung einer Kreditlinie verstanden.

Kreditleihen

Zu den Kreditleihen gehören der Akzeptkredit und der Avalkredit. Beim Akzeptkredit übernimmt die Kredit Sparkasse die Rolle des Bezogenen auf einem Wechsel; ihr Kunde ist der Aussteller. Mit der Unterschriftsleistung ist zwar die Einlösungsverpflichtung zum Fälligkeitstag des Wechsels verbunden, jedoch noch Leine Barkreditierung für den Kunden. Im Innenverhältnis muss der Aussteller den Wechselgegenwert am Fälligkeitstag anschaffen. Die Liquidität erhält der Kunde dadurch, dass diese Wechsel diskontiert oder, was häufiger vorkommt, als Privatdiskont verwertet werden. Da der Zugang zum Privatdiskont an bestimmte Bedingungen geknüpft ist (Auslandsumsatz, Bonitätsanforderungen höchster Art und betragliche Untergrenzen), ist dieser Geschäftsbereich bei Kredit Sparkassen nicht häufig anzutreffen. Das hängt ursächlich mit der Struktur der Sparkassenkunden zusammen. Der Avalkredit dagegen ist weit häufiger vertreten. Hier bürgt die Kredit Sparkasse für einen bestimmten Betrag zugunsten eines Kunden. Häufig werden Gewährleistungen oder Vertragserfüllungen, die unser Kunde zu erbringen hat, dem Auftraggeber gegenüber dadurch abgesichert, dass die Kredit Sparkasse eine Bürgschaft übernimmt. Insbesondere im Baugewerbe werden in erheblichem Umfang Gewährleistungsbürgschaften benötigt, die insbesondere bei steigenden Gesamtleistungen die Gesamtkreditlinie eines Kunden erheblich binden. Die Kreditnehmer weisen in der Praxis häufig darauf hin, dass Avalkreditlinien doch im (;runde keine richtigen Kreditierungen sind. Dabei ist auch zu akzeptieren, dass selbst bei hohen Avalkreditobligen und ständig wechselnden Bürgschaftsbegünstigten kaum eine Inanspruchnahme zu verzeichnen ist. Ergibt sich jedoch bei unserem Kreditnehmer eine Insolvenz, so ändert sich die Sachlage grundlegend, da die Begünstigten dann die Kredit Sparkasse in Anspruch nehmen.

Bei anderen Avalkrediten steht von vornherein ein Geldbetrag zur Verbürgung lest. Es handelt sich hierbei beispielsweise um Zollerfüllungsbürgschaften oder um Bürgschaften für andere Kreditgeber, die keine ausreichende Besicherungsmöglichkeiten mehr sehen (z. B. Landesbausparkasse).

Kredite der Sparkasse (im engeren Sinne)

Die Bereitstellung einer Kreditlinie auf dem Girokonto eröffnet dem Kunden die Möglichkeit, Verfügungen über das vorhandene Guthaben hinaus vorzunehmen. Wird diese Linie einem gewerblichen Kunden zur Finanzierung seiner Betriebsmittel bereitgestellt, so sprechen wir von der Einräumung eines Kontokorrentkredites. Geschieht das für den privaten Kreditnehmer, um ihm im Rahmen seines Einkommens Dispositionshilfen zu geben, erhält er einen Dispositionskredit. Während der Dispositionskredit regelmäßig ohne besonderen Antrag, sondern als Angebot vom Kreditinstitut bereitgestellt und dabei als Maßstabgröße das regelmäßig eingehende Monatseinkommen zugrunde gelegt wird, ist beim Kontokorrentkredit für einen gewerblichen Kunden normalerweise ein Antrag notwendig. Für die Überbrückung kurzfristiger Finanzierungsengpässe steht das Instrument der Überziehung zur Verfügung. Zu diesem Formenbereich des Personalkreditgeschäftes gehört auch der Diskontkredit, d. h. der Ankauf von Wechseln.