Kredit Consultant - Der Kredit Ratgeber
Der Begriff „Kredit" ist auf das lateinische Wort „credere" zurückzuführen, was soviel bedeutet wie „glauben, Vertrauen schenken".
Das Wort„Kredit” wird in zweifacher Bedeutung verwendet:
- Zum einen ist damit das Ansehen gemeint, das jemand hinsichtlich seines Willens und seiner Fähigkeit genießt, seine Verpflichtungen ordnungsgemäß zu erfüllen.
- Zum anderen versteht man unter Kredit eine Leistung, die im Vertrauen darauf erbracht wird, dass die Gegenleistung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.
Die ökonomische Bedeutung des Kredits besteht also darin, dass die vom Kreditgeber erbrachte wirtschaftliche Leistung und die dazugehörige Gegenleistung des Kreditnehmers zeitlich auseinander fallen. Handelt es sich bei beiden Leistungen um Geldleistungen, so spricht man von einem Darlehen (§ 607 BGB).
Unterscheidungsmerkmale von Krediten
Kredite lassen sich nach einer Reihe unterschiedlicher Kriterien gliedern:
Kriterium: Kreditgeber
- Bankkredite,
- Lieferantenkredite,
- Kredite der öffentlichen Hand,
- Kredite von Versicherungsgesellschaften, Kredite von Privatpersonen.
Kriterium: Kreditnehmer
- Firmenkredite, zum Beispiel Landwirtschaftskredite, Industriekredite, Mittelstandskredite, Handwerkskredite,
- Kommunalkredite, also Kredite an die öffentliche Hand,
- persönliche Kredite, zum Beispiel Überziehungskredit.
Kriterium: Laufzeit
- kurzfristige Kredite,
- mittelfristige Kredite,
- langfristige Kredite.
Es gibt keine allgemeingültigen Regeln für die Abgrenzung nach Laufzeiten. Häufig spricht man von kurzfristigen Krediten bei Laufzeiten bis zu einem Jahr, von mittelfristigen Krediten bei Laufzeiten zwischen einem und vier Jahren und von langfristigen Krediten bei Laufzeiten von über vier Jahren.
Kriterium: Kredithöhe
- Kleinkredite,
- Mittelkredite,
- Großkredite.
- Kredit trotz Schufa
Auch hier gibt es keine festen Regeln für die Zuordnung eines Kredits zu einer bestimmten Kategorie.
Kriterium: Verwendungszweck
- Investitionskredite,
- Betriebsmittelkredite,
- Produktionskredite,
- Saisonkredite, – Konsumkredite, – Vorauskredite,
- Zwischenkredite,
- Wertpapierkredite,
- Importkredite,
- Exportkredite.
Kriterium: Besicherung
- ungedeckte Kredite (Blanko-, Personalkredite),
- gedeckte (gesicherte) Kredite.
Arten von Bankkrediten
- Geldleihe
- Kontokorrentkredit
- Diskontkredit
- Lombardkredit
- Teilzahlungskredit
- Realkredit
- Kommunalkredit
- Schuldscheindarlehen
- Treuhandkredit
- Konsortialkredit
Kreditleihe
- Akzeptkredit die Verbindlichonderformen
- Kreditkarten vorteile
- Factoring
- Leasingkredit
Bei Geldleihgeschäften stellt die Bank dem Kreditnehmer einen bestimmten Geldbetrag für eine gewisse Zeit zur Verfügung.
Bei Kreditleihgeschäften leiht die Bank dem Kreditnehmer kein Geld, sondern gibt die Zusage, Zahlung zu leisten, falls der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Mittels Kreditleihe, bei der also die Geldausreichung durch ein bedingtes Zahlungsversprechen ersetzt wird, überträgt die Bank ihre eigene Kreditwürdigkeit auf ihren Kreditnehmer. Das ermöglicht dem Kreditnehmer, sich an anderer Stelle, zum Beispiel bei einem Lieferanten, Kredit zu beschaffen.
Neben den klassischen Formen der Geld- und Kreditleihe haben sich in jüngerer Zeit einige Sonderformen der Kreditgewährung herausgebildet, im wesentlichen der Leasingkredit, der Factoringkredit und der Kreditkartenkredit.
Der Diskontkredit (Wechseldiskontkredit)
Definition und Merkmale des Diskontkredits
Juristisch betrachtet handelt es sich beim Diskontkredit um einen Kaufvertrag zwischen der Bank als Käufer und dem Kreditnehmer als Verkäufer des zu diskontierenden Wechsels. Der angekaufte Wechsel dient zugleich als Sicherheit für den gewährten Kredit. Dem Verkäufer wird die auf den Gegenwartswert mit einem bestimmten Zinssatz (Diskontsatz) abgezinste Wechselsumme als Kredit zur Verfügung gestellt. Die Bank kauft Wechsel eines Kunden bis zu einem bestimmten Limit an.
Typische Merkmale des Diskontkredits:
- Beim Diskontkredit handelt es sich um einen kurzfristigen Kredit mit einer Laufzeit bis zu 90 Tagen. Die genaue Laufzeit wird vom Tag der Diskontierung und dem Verfalltag des Wechsels begrenzt. Allerdings erfolgt
- ähnlich wie beim Kontokorrentkredit
- meist eine automatische Verlängerung der eingeräumten Kreditlinie.
Die Kreditlinie wiederum, genannt Wechselobligo, wird zusammen mit den Konditionen in der so genannten Diskontzusage festgelegt. Grundlage der Diskontzusage sind ein Kreditantrag des Kreditnehmers und eine Kreditwürdigkeitsprüfung durch die Bank.
- Der Diskontkredit ist immer ein gesicherter Kredit. Die Sicherheit resultiert aus den strengen Vorschriften des Wechselgesetzes (Wechselstrenge), insbesondere aus der sich daraus ableitenden gesamtschuldnerischen Haftung der Wechselverpflichteten, d. h. aller Personen, deren Unterschrift der Wechsel trägt.
- Der Diskontkredit wird in der Regel nicht vom Kreditnehmer selbst, sondern vom Bezogenen zurückgezahlt. Das bedeutet, dass die Rückführung des Diskontkredits
- Zahlungsfähigkeit des Bezogenen vorausgesetzt
- unabhängig von der finanziellen Situation des Kreditnehmers erfolgen kann.
- Im Zuge der Diskontierung eines Wechsels wird im Grunde kein neuer Kredit geschaffen; vielmehr wird die zwischen dem Verkäufer des Wechsels und dem Bezogenen bestehende Kreditbeziehung auf die Bank übertragen. Die Gläubigerstellung des Wechseleinreichers wird von der Bank übernommen.
Verwendungszwecke des Diskontkredits
Der Diskontkredit dient primär der Finanzierung von Warengeschäften. Aus diesem Grund handelt es sich zum größten Teil um Kredite an Industrie- und Großhandelsfirmen zum Zwecke der Absatzfinanzierung. Somit beschränkt sich das Wechseldiskontgeschäft fast ausschließlich auf Handels- bzw. Warenwechsel. Finanzwechsel, das sind Wechsel, denen kein Warengeschäft zugrunde liegt, werden von Banken nur in Ausnahmefällen angekauft, da sie von der Deutschen Bundesbank grundsätzlich nicht rediskontiert werden.
Bedeutung des Diskontkredits für die Bank
Die Bank erhält in Form des angekauften Wechsels eine relativ große Sicherheit für die Rückzahlung des Kredits. Zusätzlich zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden wird auch die Bonität des Bezogenen geprüft, der ja im Normalfall durch Einlösung des Wechsels für die Kreditrückführung sorgt. Fällt der Bezogene mangels Zahlungsfähigkeit oder -willigkeit aus, kann die Bank Indossanten und letztlich sogar den Einreicher des Wechsels in Anspruch nehmen.
Gegenüber anderen Kreditarten hat der Wechseldiskontkredit zudem den Vorteil, dass sich die Bank kurzfristige liquide Mittel besorgen kann, indem sie die hereingenommenen zentralbankfähigen Abschnitte bei der Deutschen Bundesbank zum Rediskont einreicht. Vor Annahme des Wechsels zum Diskont wird deshalb von der Bank geprüft, ob der Wechsel neben den gesetzlichen Vorschriften auch den Anforderungen der Deutschen Bundesbank genügt.
Die wichtigsten Kriterien, die hierbei zu beachten sind, lauten:
- Die Restlaufzeit der Wechsel darf höchstens drei Monate betragen.
- Die Wechsel müssen mindestens zwei gute Unterschriften tragen, wobei die für die Rediskontierung erforderliche dritte Unterschrift von der Bank durch ihr eigenes Indossament hinzugefügt wird.
Wechsel, die den Anforderungen der Deutschen Bundesbank nicht genügen, werden von der Bank nur in Ausnahmefällen und zu ungünstigeren Bedingungen angekauft. Aufgrund des geringen Ausfallrisikos sind die kalkulierten Risikokosten des Produktes "Diskontkredit" vergleichsweise niedrig, weshalb diese Kreditleistung dem Kunden entsprechend günstig angeboten werden kann.
Realkredit
Einer durch Sachwerte gesicherter Kredit ist ein Realkredit. Sachwerte können Wertpapierekredit, Waren, Maschinen aber auch Grundstücke, Wohnungseigentum und Erbaurechte sein. Dazu sagt man auch Mobiliarkredit oder Immobiliarkredit.
Ein Blanko- oder Bürgschaftskredit unterscheidet sich also von einem Realkredit dadurch dass man nicht nur auf die persönliche Kreditwürdigkeit des Schuldners sieht, sondern es wird auf reale Werte geschaut. Die Bank bekommt als Sicherheit das Recht an der Sache. Man nennt das auch Sicherheitsübereignung oder Pfandrecht.