SCHUFA Auskunft - Kredit ohne Schufa

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung GmbH (kurz: SCHUFA) ist eine auf Gegenseitigkeit beruhende Gemeinschaftseinrichtung.

Sie arbeitet mit Kreditinstituten einschließlich der Teilzahlungsbanken, mit Versandlhandelsfirmen und sonstigen Firmen, die durch Verträge zur Einholung von Auskünften berechtigt sind, zusammen. Dabei findet der Datenschutz seine Berücksichtigung. Die Vertragspartner melden sowohl Konsumentenkredite als auch deren positive oder negative Abwicklungsmerkmale. Daneben werden öffentliche Verzeichnisse und andere Informationen ausgewertet. Sämtliches Material ist vertraulich und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

Nur die Partner sind berechtigt, Auskünfte und Daten aus dem gespeicherten Material abzufragen. Dies ist nur möglich bei glaubhafter Darlegung des; berechtigten Interesses. Vor einer Abfrage ist die Identität der betreffenden Person festzustellen beziehungsweise zu prüfen. Die Informationsquellen dürfen seitens der SCHUFA nicht genannt werden. Die einzige Ausnahme betrifft die Privatpersonen, die unter entsprechender Legitimierung die Daten über sich selbst abfragen. Hier werden die meldenden Institute und Firmen genannt.

Die Aufgaben der SCHUFA sind daher:

Es werden folgende Daten gespeichert:

Für Anfragen muss die betreffende Person ausdrücklich ihr Einverständnis erklären. Dies geschieht durch Unterzeichnung einer Klausel im Kontoeröffnungsvertrag oder im Kreditantrag.

Über jede Anfrage werden die "abgefragten Personen" informiert. Diese Benachrichtigungen werden aufgrund des Bundesdatenschutzgesetzes erstellt.

Die SCHUFA Auskunft beinhaltet lediglich Merkmale. Es werden weder Berichte noch Bewertungen verfasst. Gemeldet werden:

bei Krediten:

bei Bürgschaften, Mitverpflichtungen:

bei Mietkauf, Leasing:

bei Girokonten:

Nicht gemeldet werden die Dispositionskredite.

Eine weitere Bedeutung kommt den so genannten Nachmeldungen zu. Sie ergänzen bisherige Meldungen, wenn nachträglich Neuinformationen bekannt werden. Diese Nachmeldungen fallen an, wenn Sie über Ihre Kunden weitere Informationen bedingt durch eine Krediteinräumung melden. Des weiteren fallen sie bei Kreditaufstockungen bis zu einem niedrigen Eurosatz sowie Laufzeitverlängerungen über drei Monate hinaus an.

Die Meldungen bzw. Abfragen an die SCHUFA über die betreffenden Personen (Kreditantragsteller und Mitverpflichtete) müssen folgende Daten enthalten:

In der täglichen Praxis hat es sich - insbesondere bei Neukunden - als nützlich erwiesen, nicht nur unter der alten Adresse (wenn der Wohnungswechsel erst kürzlich erfolgte), sondern bei noch nicht lange verheirateten Paaren auch unter dem Geburtsnamen der Ehefrau nachzufragen. Sollte der Ehemann den Namen seiner Frau angenommen haben, gilt für ihn das gleiche Vorgehen. Bei Wohnungswechsel von zum Beispiel München nach Hamburg sollte auch die SCHUFA des anderen Einzugsbereichs, hier München, abgefragt werden. Sollte ein Kunde der weiteren Datenübermittlung an die SCHUFA widersprechen, so ist das Kennzeichen WK zu melden. Diese Meldung hat leider zur Folge, dass die SCHUFA sämtliche Daten dieses Kunden löscht. Dies bedeutet wiederum, dass bei erneuten Anfragen, falls die Zustimmung dieses Kunden hierzu eingeholt werden kann, über diesen Kunden das Kennzeichen KI (keine Information) gemeldet wird.

Die Selbstauskunft soll einen genauen Überblick über die Einkommens- und Vermögenssituation unter Beachtung der Ausgaben und Verbindlichkeiten geben. Sie ist ein weiteres Kriterium für die spätere Kreditentscheidung. Sie ist grundsätzlich in schriftlicher Form hereinzunehmen. Sie wird vom Kunden selbst ausgefüllt oder erstellt und zum Zeichen der Vollständigkeit und Wahrheit unterschrieben. Wirkt der Ehegatte hieran mit, so ist auch seine Unterschrift erforderlich.

Die Selbstauskunft enthält neben den Daten zur Person auch Angaben über:

Aus den erteilten Informationen muss hervorgehen, dass

Anderenfalls ist der Kunde nicht kreditwürdig.

Die Problematik dieser Selbstauskünfte liegt darin, dass die erteilten Angaben auch nachprüfbar sein müssen. Dies kann beispielsweise durch Grundbuchauszüge, Schätzungen des Grundvermögens, Gehaltsabrechnungen, Einkommensteuerbescheide, SCHUFA-Auskünfte und ähnliches geschehen. Ein weiteres Problem liegt in der Bewertbarkeit der Vermögenswerte. Diese ist praktisch ausgeschlossen, wenn

Werden Firmenbeteiligungen in Deutschland genannt, so wären hier die aktuellen letzten zwei bis drei Jahresabschlüsse zur Bewertung nötig.

Daneben ist ebenfalls von Interesse, ob der Kunde Kapital- und/oder Risikolebensversicherungen abgeschlossen hat. Wenn ja, so sind Anzahl und Versicherungssumme dieser Versicherungen zu erfragen.

Die Selbstauskunft ist unbedingt notwendig bei Blankokrediten, da man das Kreditrisiko bei diesen Krediten lediglich auf die Einkommens- und Vermögenssituation des Kunden abstellen kann. Bei vollwertig besicherten Krediten kann auf sie verzichtet werden.

In Fällen, wo der Kunde lediglich sein Vermögen offen legen kann oder will (zum Beispiel bei einem Privatier), ist eine so genannte Vermögensaufstellung hereinzunehmen. Sie besteht aus der Aufzählung und Bewertung des vorhandenen Vermögens unter Berücksichtigung der hierauf lastenden und sonstigen Verbindlichkeiten. Die Differenz hieraus ist der für die Bonitätsbeurteilung wichtige Bestandteil. Dieser Betrag sollte selbstverständlich positiv sein. Daneben sind aber auch die Erträge aus den angegebenen Werten, wie zum Beispiel Miet- und Pachterträge, zu berücksichtigen.

Protestliste

Der Begriff Protestliste wird gemeinhin benutzt für die Wechselprotestliste, die wöchentlich von der Arbeitsgemeinschaft des Bankgewerbes GmbH herausgegeben wird. Sie ist streng vertraulich und enthält alle Wechsel von Firmen und Privatpersonen, die zu Protest gingen. Die Listen sollen auf Kreditrisiken aufmerksam machen.

Unter Wechselprotest versteht man die amtliche Beurkundung der Nichtannahme oder Nichtbezahlung eines Wechsels. Protesterhebung kann bei Notaren, Gerichtsbeamten oder - bei inländischen Wechseln bis zu einem gewissen Eurobetrag - bei Postbeamten erfolgen. Der Wechselprotest ist Voraussetzung für den Rückgriff (Regress) gegen die anderen Wechselverpflichteten.

Am Ende einer jeden Liste erscheinen die Berichtigungen, denen zufolge Wechselproteste zu streichen sind.

Protestierte Wechsel werden jeweils nur einmal in einer Protestliste (wöchentliche Erscheinung) aufgeführt. Möchte man zum Beispiel wissen, ob eine Person X vorgelegte Wechsel innerhalb des letzten Jahres nicht bezahlt hat, so sind alle 52 erschienenen Listen des betreffenden Jahres durchzusehen.

Das Schuldnerverzeichnis wird nach den Veröffentlichungen der Amtsgerichte erstellt. Maßgeblich ist der Wohnsitz des Schuldners. Es enthält alle: