Formen der Geldleihe - Der Kontokorrentkredit
Definition und Merkmale des Kontokorrentkredits
Die rechtliche Grundlage des Kontokorrentkredits ist mit § 355 HGB gegeben: "Steht jemand mit einem Kaufmanne derart in Geschäftsverbindung, dass die aus der Verbindung entspringenden beiderseitigen Ansprüche und Leistungen nebst Zinsen in Rechnung gestellt und in regelmäßigen Zeitabschnitten durch Verrechnung und Feststellung des für den einen oder anderen Teil sich ergebenden Überschusses ausgeglichen werden (laufende Rechnung, Kontokorrent), so kann derjenige, welchem bei dem Rechnungsabschluss ein Überschuss gebührt, von dem Tage des Abschlusses an Zinsen von dem Überschusse verlangen, auch soweit in der Rechnung Zinsen enthalten sind"
Diese Bestimmung enthält die wesentlichen rechtlichen Merkmale des Kontokorrentkredits:
- Mindestens ein Geschäftspartner muss die Kaufmannseigenschaft aufweisen. Da der Bankier nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 HGB ein Musskaufmann ist, ist diese Bedingung in jedem Fall erfüllt.
- Es muss eine Geschäftsverbindung bestehen, wobei beiderseitige Ansprüche und Leistungen gegeneinander verrechnet werden.
- Der Überschuss (Saldo) ist maßgeblich.
- Der Saldo ist in regelmäßigen Zeitabständen festzustellen.
Daraus ergibt sich die Definition des Kontokorrentkredits:
Ein Kontokorrentkredit ist ein Bankkredit, der von einem Kreditinstitut einem Kunden in bestimmter Höhe gewährt und von diesem in wechselndem Umfang bis zur vereinbarten Höchstgrenze in Anspruch genommen wird. Die Abrechnung der Zahlungsein- und -ausgänge des Kunden erfolgt in bestimmten Zeitabständen zusammen mit der Abrechnung des Kredits auf einem von der Bank geführten Kontokorrentkonto.
Typische Kennzeichen des Kontokorrentkredits sind demnach:
- Es handelt sich um einen Buchkredit, bei dem der Kreditnehmer über den Kreditbetrag sofort in voller Höhe verfügen, ihn aber auch nur teilweise oder gar nicht in Anspruch nehmen kann.
- Charakteristisch ist auch die schwankende Inanspruchnahme des Kontokorrentkredits. Das liegt daran, dass der Kunde seinen Zahlungsverkehr im wesentlichen über sein Kontokorrentkonto abwickelt und dadurch Gut- und Lastschriften gebucht und saldiert werden, wodurch sich der Saldo - und damit der jeweils in Anspruch genommene Kreditbetrag - nach jeder Buchung ändert.
- Typisch für den Kontokorrentkredit ist außerdem sein formal kurzfristiger Charakter. Kontokorrentkredite laufen aber durch ständige Prolongationen meist jahrelang und sind deshalb de facto häufig langfristiger Natur.
Verwendungszwecke des Kontokorrentkredits
- Der Kreditnehmer kann den Kreditbetrag für Transaktionen des Zahlungsverkehrs, zum Beispiel für Barabhebungen, Überweisungen, Scheck- und Wechseleinlösungen sowie Wertpapierkäufe verwenden.
- Wegen der Möglichkeit der flexiblen Inanspruchnahme eignet sich der Kontokorrentkredit besonders für die Finanzierung von Produktion und Warenumschlag, also als Produktions- oder Betriebsmittelkredit. Charakteristisch für diese Kredite ist, dass sie der Überbrückung eines relativ kurzfristigen Zeitraums zwischen Geldausgabe aufgrund der Produktion oder des Kaufs und Geldeinnahme aufgrund des Verkaufs einer Ware oder Dienstleistung dienen.
- Daneben werden Kontokorrentkredite häufig als Überbrückungs-, Voraus - bzw. Zwischen- oder Saisonkredite ausgereicht. Diese Kredite sind schon aufgrund ihres Verwendungszwecks nicht nur formell, sondern auch materiell kurzfristiger Natur.
- Mittels eines Überbrückungskredits soll eine als vorübergehend eingestufte, also außerordentliche Liquiditätsanspannung überwunden werden.
- Der Voraus- oder Zwischenkredit dient der Vorfinanzierung eines Bauvorhabens, für das langfristige Darlehen bereits verbindlich zugesagt sind, deren Auszahlung aber erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.
- Saisonkredite werden zur Finanzierung eines periodisch wiederkehrenden Kapitalbedarfs eingeräumt. Saisonale Schwankungen treten zum Beispiel in der Lebkuchen- und der Spielwarenindustrie auf.
Bedeutung des Kontokorrentkredits für die Bank
Mit der Gewährung eines Kontokorrentkredits schafft die Bank Giralgeld. Sie muss deshalb für Verfügungen des Kreditnehmers, die zum Abfluss von Zentralbankgeld führen, Liquiditätsvorsorge treffen. Wegen der variablen Inanspruchnahme des Kreditrahmens durch den Kreditnehmer ist die Liquiditätssteuerung schwieriger als bei Krediten mit festem Kreditauszahlungsbetrag. Erschwerend kommt hinzu, dass die Liquiditätsvorsorge nicht nur den Betrag des zugesagten, noch nicht in Anspruch genommenen Kredits berücksichtigen muss, sondern darüber hinaus eventuelle Überziehungen der Kreditlinie durch den Kunden. Die Bank kann nämlich in der Regel nicht sofort sämtliche Verfügungen des Kunden zurückweisen, zum Beispiel die Ausführung von Überweisungen ablehnen, Schecks oder Wechsel zu Protest gehen lassen, wenn der eingeräumte Kredit vollständig ausgeschöpft ist.
Das bedeutet, dass der Kontokorrentkredit für die Bank relativ teuer ist, da erhöhte Liquiditätshaltung bzw. Bargeldhaltung die Rentabilität belastet. Müsste weniger Bargeld gehalten werden, könnte der nicht benötigte Betrag verzinslich, zum Beispiel am Geldmarkt, angelegt werden.
Damit muss im allgemeinen auch der Kreditnehmer für einen Kontokorrentkredit höhere Zinsen zahlen als für andere Kreditarten. Andererseits erlaubt ihm die flexible Handhabung größtmögliche Freiheit bei seinen finanziellen Dispositionen.
Wie bei jedem Kredit besteht auch beim Kontokorrentkredit das Risiko der teilweisen oder totalen Nichtrückzahlung seitens des Kreditnehmers. Deshalb werden Kontokorrentkredite nur bei höchster Bonität des Kreditnehmers als Blankokredite (ungedeckte Personalkredite) - also aufgrund der uneingeschränkten Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers ohne Bereitstellung von Sicherheiten - gewährt. Unter Umständen wird sich die Bank eine Negativerklärung (der Kreditnehmer verspricht, während der Laufzeit des Kredits keine Sicherheiten an Dritte zu vergeben oder über Sicherheiten in seinem Eigentum nicht zu verfügen) oder eine Ausschließlichkeitserklärung (der Kreditnehmer verpflichtet sich, alle Bankgeschäfte über die kreditgebende Bank abzuwickeln) geben lassen.