Formen der Geldleihe - Der Kontokorrentkredit

Definition und Merkmale des Kontokorrentkredits

Die rechtliche Grundlage des Kontokorrentkredits ist mit § 355 HGB gegeben: "Steht jemand mit einem Kaufmanne derart in Geschäftsverbindung, dass die aus der Verbindung entspringenden beiderseitigen Ansprüche und Leistungen nebst Zinsen in Rechnung gestellt und in regelmäßigen Zeitabschnitten durch Verrechnung und Feststellung des für den einen oder anderen Teil sich ergebenden Überschusses ausgeglichen werden (laufende Rechnung, Kontokorrent), so kann derjenige, welchem bei dem Rechnungsabschluss ein Überschuss gebührt, von dem Tage des Abschlusses an Zinsen von dem Überschusse verlangen, auch soweit in der Rechnung Zinsen enthalten sind"

Diese Bestimmung enthält die wesentlichen rechtlichen Merkmale des Kontokorrentkredits:

Daraus ergibt sich die Definition des Kontokorrentkredits:

Ein Kontokorrentkredit ist ein Bankkredit, der von einem Kreditinstitut einem Kunden in bestimmter Höhe gewährt und von diesem in wechselndem Umfang bis zur vereinbarten Höchstgrenze in Anspruch genommen wird. Die Abrechnung der Zahlungsein- und -ausgänge des Kunden erfolgt in bestimmten Zeitabständen zusammen mit der Abrechnung des Kredits auf einem von der Bank geführten Kontokorrentkonto.

Typische Kennzeichen des Kontokorrentkredits sind demnach:

Verwendungszwecke des Kontokorrentkredits

 

Bedeutung des Kontokorrentkredits für die Bank

Mit der Gewährung eines Kontokorrentkredits schafft die Bank Giralgeld. Sie muss deshalb für Verfügungen des Kreditnehmers, die zum Abfluss von Zentralbankgeld führen, Liquiditätsvorsorge treffen. Wegen der variablen Inanspruchnahme des Kreditrahmens durch den Kreditnehmer ist die Liquiditätssteuerung schwieriger als bei Krediten mit festem Kreditauszahlungsbetrag. Erschwerend kommt hinzu, dass die Liquiditätsvorsorge nicht nur den Betrag des zugesagten, noch nicht in Anspruch genommenen Kredits berücksichtigen muss, sondern darüber hinaus eventuelle Überziehungen der Kreditlinie durch den Kunden. Die Bank kann nämlich in der Regel nicht sofort sämtliche Verfügungen des Kunden zurückweisen, zum Beispiel die Ausführung von Überweisungen ablehnen, Schecks oder Wechsel zu Protest gehen lassen, wenn der eingeräumte Kredit vollständig ausgeschöpft ist.

Das bedeutet, dass der Kontokorrentkredit für die Bank relativ teuer ist, da erhöhte Liquiditätshaltung bzw. Bargeldhaltung die Rentabilität belastet. Müsste weniger Bargeld gehalten werden, könnte der nicht benötigte Betrag verzinslich, zum Beispiel am Geldmarkt, angelegt werden.

Damit muss im allgemeinen auch der Kreditnehmer für einen Kontokorrentkredit höhere Zinsen zahlen als für andere Kreditarten. Andererseits erlaubt ihm die flexible Handhabung größtmögliche Freiheit bei seinen finanziellen Dispositionen.

Wie bei jedem Kredit besteht auch beim Kontokorrentkredit das Risiko der teilweisen oder totalen Nichtrückzahlung seitens des Kreditnehmers. Deshalb werden Kontokorrentkredite nur bei höchster Bonität des Kreditnehmers als Blankokredite (ungedeckte Personalkredite) - also aufgrund der uneingeschränkten Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers ohne Bereitstellung von Sicherheiten - gewährt. Unter Umständen wird sich die Bank eine Negativerklärung (der Kreditnehmer verspricht, während der Laufzeit des Kredits keine Sicherheiten an Dritte zu vergeben oder über Sicherheiten in seinem Eigentum nicht zu verfügen) oder eine Ausschließlichkeitserklärung (der Kreditnehmer verpflichtet sich, alle Bankgeschäfte über die kreditgebende Bank abzuwickeln) geben lassen.