Disagioabgrenzung

Bei Krediten geschieht dies beispielsweise aufgrund eines geringeren Nominalzinses, das Disagio gilt dann als vorausbezahlter Zins.

So kann einerseits die Tilgung während der Zinsbindung niedrig gehalten werden, andererseits muss der Kreditbetrag aber höher angesetzt werden. Die Disagioabgrenzung dient dazu, die Kosten für den Darlehensnehmer für einen bestimmten Zeitraum zu beschränken, der normalerweise für ein Geschäftsjahr vereinbart wird. Die Disagioabgrenzung wird dann in bestimmten Intervallen das verbrauchte Disagio ausweisen, in der Regel geschieht das monatlich. So wird das gesamte Disagio auf den vereinbarten Zeitraum verteilt. Für die Berechnung gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, drei verschiedene Rechenarten sind dafür üblich. Die Verteilung kann entweder linear zur Kreditlaufzeit, proportional zur Zahlung der Zinsen oder effektiv nach dem Vergleichskonto berechnet werden.

Wird die Disagioverteilung linear zur Laufzeit berechnet, bedeutet dies, dass der Disagiobetrag linear auf die Dauer der Zinsbindung verteilt wird. Geschieht die Berechnung proportional zur Zahlung der Zinsen, setzt man die bereits geleisteten Zahlungen ins Verhältnis zum gesamten Zins während des Zeitraums der Zinsbindung. Diese Methode wird in den meisten Fällen angewandt und kann als Standard angesehen werden. Bei der dritten Möglichkeit wird in bestimmten Intervallen die Differenz zwischen Realkonto und Vergleichskonto ermittelt und wiederum vom Gesamtdisagio abgezogen. Daraus ergibt sich dann der Disagioverbrauch des Zeitintervalls.

Die Disagioabgrenzung bedeutet also eine Einschränkung über einen vereinbarten Zeitraum. Während der Disagioabgrenzung wird der jeweils verbrauchte Disagiobetrag regelmäßig ausgewiesen.