Derivate

Bei Derivaten im Sinne des Kreditwesengesetzes handelt es um als Fest- oder Optionsgeschäft ausgestaltete Termingeschäfte, wobei hier der Preis der Derivate unmittelbar oder mittelbar von den Börsen- oder Marktpreisen der Wertpapiere abhängt.

Mit der Umsetzung der EG-Richtlinien zur Harmonisierung der bank- und wertpapieraussichtsrechtlichen Vorschriften vom 01.01.1998 wurde der Begriff der Derivate deutlich ausgeweitet. Hier werden seitdem die an den OTC-Märkten gehandelten Derivate mit einbezogen. Des Weiteren wurden Rohstoffe als Basiswerte mit aufgenommen. Dabei ging der deutsche Gesetzgeber weit über die Anforderungen der EU hinaus. Ferner wurden Geldmarkinstrumente und Edelmetalle aufgenommen.

Zu den Derivaten zählen demnach Termingeschäfte, die als Optionsgeschäft ausgestaltet sind, und deren Preise unmittelbar oder mittelbar von Börsenpreisen oder Marktpreisen von Wertpapieren, Waren und Edelmetallen, Geldmarktinstrumenten, Zinssätzen und anderen Erträgen abhängen. Des Weiteren werden Devisentermingeschäfte als Derivate bezeichnet, die an einem organisierten Markt gehandelt werden. Schließlich gehören auch noch Devisenoptionsgeschäfte, Währungsswapgeschäfte, Devisenswapgeschäfte und Devisenfutureoptionsgeschäfte dazu. Somit werden die nicht an einem geregelten Markt gehandelten Devisenoptionsgeschäfte.

Bei Derivativen Finanzinstrumente erfolgt die Bewertung in Abhängigkeit von den zu erwartenden Preisentwicklungen bzw. Schwankungen eines zugrunde liegenden Basiswertes (Aktien, Devisen, Indizes, Anleihen etc.). Hierzu zählen vor allem Optionen, Financial Futures und swaps.