Das Darlehen und das Damnum
Das Damnum wird auch Disagio genannt und ist einfach die Differenz zwischen Darlehenssumme und Auszahlungssumme bei einem Darlehen.
Beim Damnum werden also Zinsen oder Gebühren gleich von der auszuzahlenden Darlehenssumme abgezogen. Das bedeutet, wenn Sie sich 10000 Euro ausleihen und 9700 Euro ausgezahlt bekommen ist Ihr Damnum 300 Euro und somit in diesen Fall 3%.
Das Damnum lohnt sich nicht für normale Kreditnehmer, da man keinerlei steuerliche Vorteile dadurch hat.
Steuerlich absetzbar ist der Damnum bei Einnahmen aus Vermietungen und Verpachtung, weil er als Geldbeschaffungskosten angesehen wird. Bezahlt wird das Damnum meist mit der ersten Rate, indem es einbehalten wird. Achten Sie darauf, dass obwohl die Bank das Damnum einbehält Sie trotzdem meistens über die Gesamtsumme Zinsen verlangt.
Da ein Damnum einer Vorauszahlung von Zinsen gleicht, ist die Verjährungsfrist für eine Damnumrückerstattung bzw. Disagiorückerstattung nach einem BGH Urteil auf 30 Jahre festgelegt.
Auch viele Bausparkassen bieten mittlerweile das Damnum an. Hier behält die Bausparkasse das Damnum von ca. 5% und der Nominalzins wird für den Bausparer geringer. Grade für Eigennutzer von Häusern bieten sich hier steuerliche Vorteile.
Beim Disagiosplitting wir der Damnum (Disagio) auf verschiedene Zeiträume aufgeteilt, um einen Optimalären effektiven Jahreszins zu erreichen.