Blankokredit

Vorbemerkungen

Nach der bisherigen Systematik wären zunächst die grundlegenden Rechtsfragen für den Blankokredit zu behandeln.

Bezüglich der Rechtsfragen geht es beim Blankokredit jedoch lediglich nur darum, daß ein wirksames Schuldverhältnis begründet wird. Insofern kann auf die Ausführungen zu der Kreditfähigkeit und die schuldrechtlichen Verträge zur Begründung der persönlichen Forderung verwiesen werden.

Beim Blankokredit sind die Fragen von Bedeutung, die sich mit der wirtschaftlichen Lage des Kreditnehmers beschäftigen. An dieser Stelle können der Konsumentenkreditbereich und die Kreditierung an Unselbständige ausgeklammert werden.1 Es ist die Frage der Kreditierung an die gewerblichen Kreditnehmer zu behandeln. Damit kommt man zwangsläufig zu den Fragen der Bilanzanalyse und Bilanzkritik.

Für die Untersuchung, ob ein Blankokredit gerechtfertigt ist, werden die bestimmenden Größen beider Bilanzseiten einer Kreditnehmerin sowie die wichtigsten Daten der Gewinn- und Verlustrechnung zur Beurteilung der Unternehmensverhältnisse herangezogen.. Dabei sind erfahrungsgemäß immer wieder auf mathematischer Basis aufgebaute Kennziffernberechnungen bestimmend. Diese Berechnungen sind objektiv richtig. Sie bauen jedoch auf Zahlen auf, die den Bilanzen bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen entnommen worden sind und damit nur eine bedingte Aussagekraft haben. Für einen genauen Einblick braucht man zur Beurteilung der Liquidität, Rentabilität und Finanzierung einer Unternehmung weitere Angaben. Dabei wurde gleichzeitig auch eine Rangfolge herausgestellt, die unter Wertung aller Gesichtspunkte wohl die entscheidende ist. Viele Bilanzanalytiker setzen die Rentabilität an die erste Stelle. Der Verfasser ist jedoch davon überzeugt, dass für die kreditwirtschaftliche Beurteilung die Liquidität die wichtigste Frage ist, da Insolvenzen von Firmen hauptsächlich durch fehlende Liquidität verursacht werden. Anders ausgedrückt: Vorübergehend ist eine Firma auch in der Lage, auf Rentabilität zu verzichten, nie jedoch auf Liquidität. Selbstverständlich wird dabei nicht das wechselseitige Verhältnis von Rentabilität und Liquidität verkannt. Gerade aber die Bestimmung des Liquiditätsgrades der Unternehmungen ist anhand der Bilanzzahlen nur auf statischer Basis möglich. Verschiedene Kennziffern erlauben eine dynamische Liquiditätsbetrachtung. Die wirkliche Liquiditätsuntersuchung kann jedoch nur durch Zahlungspläne, die in Zusammenarbeit mit dem Kreditnehmer bei einem Kreditierungsgespräch erstellt werden, erfolgen.

In der Praxis stellt man vielfach fest, dass sowohl die Mitarbeiter in Kreditabteilungen, aber auch die Unternehmer nicht so recht wissen, wie man einen Liquiditätsplan aufarbeitet. Der Liquiditäts- und Finanzplan muss immer anhand möglichst zeitnaher, fest fixierter Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnungsunterlagen abgeleitet werden. Das nachstehende, sicherlich sehr komplexe Beispiel soll dies verdeutlichen. Es soll aber auch klarmachen, dass es ohne weiteres möglich ist, mit Hilfe der Informationen des Kreditnehmers, die hier durch die Annahmen unterstellt worden sind, wie z. B. Umsatzverteilung und Veränderung von bestimmten Verhaltensnormen, sich ein exaktes Bild über Plandaten zu machen. Es wurden in diesem Plan sechs verschiedene Varianten untersucht. Einmal wurde eine Umsatzveränderung um plus 10 % unterstellt, aber auch im negativen Fall minus 10 %. Im nächsten Bereich der Alternativen wurden die Rohertragsveränderungen um plus 10 % bzw. minus 10 % bei sonst unveränderten Bedingungen dargestellt und zum Schluss die Kostenveränderungen ebenfalls bei plus 10 % bzw. minus 10 %. In der Praxis würde nunmehr ein Budget ermittelt werden, um eine siebte Variante aufzustellen, um nämlich alle Angaben des Unternehmers auch in der Planrechnung realisieren zu können. Im einzelnen ergibt sich nun folgender Liquiditäts- und Finanzplan, entwickelt aus den vorhandenen Bilanzunterlagen und unter Berücksichtigung wechselnder Geschäftslagen.

Genossenschaftskredite

Die Fragen der Wirtschaftlichkeit und die Fragen der Besicherung sind zweifelsohne beim Genossenschaftskredit genauso zu berücksichtigen wie bei jedem anderen Kreditnehmer auch. Als die SpkVO noch neben der Globalkontingentsbeschränkung für Blankokredite einen Einzelblankokredithöchstbetrag für einzelne Kreditnehmer vorsah, hatte § 23 SpkVO - Genossenschaftskredit - eine größere Bedeutung. Hier galt eine entsprechend dem Geschäftsvolumen der Genossenschaften höhere Blankokreditgrenze. Nunmehr bezieht sich diese Ausnahme nur noch auf die Personalkredithöchstgrenze gemäß § 24 SpkVO, die 1 % der anrechnungsfähigen Verbindlichkeiten für einen Kreditnehmer vorsieht. Nach dieser Sondervorschrift für Genossenschaften dürfen sie einen Blankokredit von über 1 % der anrechnungsfähigen Verbindlichkeiten der Sparkasse dann erhalten, wenn bei Genossenschaften mit unbeschränkter Nachschusspflicht 10 % des Gesamtvermögens sämtlicher Genossen und bei Genossenschaften mit beschränkter Nachschusspflicht 25 % der Geschäftsguthaben der Genossen und der Reserven höher sind als der Wert nach § 24 Abs. 2 SpkVO. Allerdings ist diese lex spezialis auch zu verstehen unter einer Minimierung der Höchstbetragsgrenzen, nämlich dann, wenn die vorher zitierten Werte unterschritten werden. Diese lex spezialis geht sowohl § 22 als auch § 24 SpkVO vor, so dass die Höchstkreditgrenzen für Genossenschaftskredite jeweils individuell ermittelt werden müssen. Nachdem das Einzelblankokreditkontingent aufgehoben worden ist, erscheint das Globalkreditkontingent an Genossenschaften in Höhe von maximal 10 % der anrechnungsfähigen Verbindlichkeiten (ausschließlich bezogen auf Blankogenossenschaftskredite) als ein Relikt der Vergangenheit. Bei der Höchstbetragsermittlung werden hier wie in allen anderen Fällen Akzeptkredite und Avale nur zur Hälfte angerechnet. Für die Bewilligung ist ausschließlich der Kreditausschuss zuständig, allerdings können vorübergehende Überziehungen durch den Vorstand gemäß § 2 Abs. 1 SpkVO genehmigt werden.

Blankokredit

Der Blankokredit ist eine spezielle Form des Kredits, dem keinerlei Sicherheiten zugrunde liegen. Als Voraussetzung für einen Blankokredit gilt eine einwandfreie Schufa und Bonität. Blankokredite oder Blankodarlehen werden sowohl an private, als auch an geschäftliche Kunden vergeben.

Einer der bekanntesten Blankokredite für Private ist der Dispositionskredit. Er wird ohne großartige Prüfung und Verhandlung gewährt und wird zudem vergleichsweise schnell bereitgestellt. Auch Ratenkredite oder Kreditkartenrahmen zählen zur Gruppe der Blankokredite.

Auch für Unternehmen gibt es den Blankokredit. Hier ist unter anderem der Betriebsmittelkredit zu nennen. Es handelt sich hierbei um ein vergleichsweise kurzfristig verfügbares Darlehen, welches ebenfalls ohne Sicherheiten bereitgestellt wird.

Der Betriebsmittelkredit dient der kurzfristigen Überbrückung von finanziellen Engpässen. Dadurch kann die Liquidität eines Unternehmens auch bei unvorhersehbaren Zahlungen und Sonderausgaben gewährleistet werden.

Neben den zahlreichen Vorteilen, bietet ein Blankokredit aber auch einige fragwürdige Aspekte. So sind die Zinsen, egal ob es sich um einen Blankokredit für Private oder Geschäftsleute handelt, vergleichsweise hoch. Eine langfristige Fremdfinanzierung über einen Blankokredit ist daher sowohl im privaten, als auch im geschäftlichen Bereich nicht ratsam. Unternehmen können die anfallenden Zinskosten zum Beispiel durch den dadurch möglichen Skontoabzug kompensieren. Im privaten Bereich erspart man sich Mahnkosten, die bei einem Zahlungsverzug anfallen würden. Bei der Entscheidung, ob sich die Ausnutzung eines Blankokredits rentiert, gilt folgende Grundregel: Kann ein solcher Kredit nicht innerhalb der folgenden 14 Tage getilgt werden, ist davon eine andere Fremdfinanzierung in Betracht zu ziehen.