Bereitstellungskredit

Der Bereitstellungskredit ist vor allem im Bauwesen oder bei Bauvorhaben sehr weit verbreitet.

Er zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass man den Kreditbetrag nicht sofort in Anspruch nehmen muss, sondern dies erst bei Bedarf tut. Das Kreditinstitut verpflichtet sich, dem Kreditnehmer den vereinbarten Kreditbetrag zum vereinbarten Zinssatz bei Abschluss des Bereitstellungskredits zu gewähren. Der Bereitstellungskredit hat zahlreiche Vorteile.

Besitzt man eine Immobilie, fallen nicht selten große Ausgaben an. So müssen beispielsweise Bausubstanzen erneuert, das Dach renoviert, die Heizung modernisiert oder die Fenstern ausgetauscht werden. Solche und viele andere Ausgaben sind oft nicht sofort bezahlbar und müssen daher vorfinanziert werden. Da man oft nicht genau weiß, wann diese Kosten anfallen und die Zinssituation vielleicht im Moment gerade günstig ist, aber schon in wenigen Monaten wieder schlechter werden kann, wählen viele den Bereitstellungskredit.

Selbstverständlich ist auch die Frist, innerhalb dieser der Kredit in Anspruch genommen werden kann, vorab festgelegt. Die meisten Kreditinstitute verankern beim Bereitstellungskredit eine kostenlose Frist von drei Monaten. Innerhalb dieser Zeit kann der Kreditnehmer selbst entscheiden, wann er den Kreditbetrag in Anspruch nehmen möchte. Wird die Frist überschritten, verrechnet das Kreditinstitut meist sogenannte Bereitstellungszinsen.

Der Bereitstellungskredit muss aber nicht nur für neue Bauvorhaben verwendet werden. Häufig sichern sich Kreditnehmer einen Bereitstellungskredit auch als Nachfinanzierung eines bestehenden Darlehens. Sind die Zinsen gerade günstig, kann man sich diese mit einem Bereitstellungskredit sichern und dann die gesamte Laufzeit lang davon profitieren.