Bauzeitzinsen

Unter dem Begriff Bauzeitzinsen versteht man die Summe aller Zinsen, die während der Planungs- und Bauphase eines Objekts für die Finanzierung anfallen.

Bauzeitzinsen sind laut Einkommenssteuergesetz nicht den Herstellungskosten zuzurechnen, sondern zählen zu den sofort abzugsfähigen Werbungskosten. Ist man jedoch Investor eines solchen Bauprojekts, hat man ein Wahlrecht, ob man die Bauzeitzinsen als Aufwand verbuchen oder zu den Herstellungskosten hinzurechnen möchte. Hierbei spielen bilanzbuchhalterische Faktoren eine wichtige Rolle.

Die Bauzeitzinsen zum einen aus den Bereitstellungszinsen. Hierbei handelt es sich um eine Art „Sicherheitszins“, der von den Bausparkassen und Kreditinstituten für den Fall eingehoben wird, dass zwischen der Kredit- oder Darlehensvergabe und der Rückzahlung zu zeitlichen Verzögerungen kommt. Abgesehen von den Bereitstellungszinsen bestehen die Bauzeitzinsen natürlich auch aus den Zinsen für die schon ausbezahlten Teilbeträge. Die Tilgung der Zeitzinsen kann entweder monatlich erfolgen oder bei der Finanzierungsbedarfsermittlung mit einberechnet werden. Viele Bauleute entscheiden sich für letzteres, da eine monatliche Zinstilgung eine laufende Belastung darstellt, die gerade in der Bauphase nur schwer bewerkstelligt werden kann.

Verlängert sich die Bauzeit unerwartet erheblich, steigen natürlich auch die Bauzeitzinsen. Diese wiederum macht in den meisten Fällen eine Nachfinanzierung notwendig. Da im Rahmen einer Nachfinanzierung meist keine weiteren Sicherheiten geboten werden können, sind die Zinsen, im Vergleich zur ursprünglichen ersten Finanzierung, meist sehr hoch. Es lohnt sich daher, den Finanzierungsbedarf vor der Grundfinanzierung großzügig zu berechnen, um später nicht von einer weiteren Finanzierung abhängig zu sein.