Bausparrisikoversicherung

Die Bausparrisikoversicherung gehört zur großen Gruppe der Risikolebensversicherung und wird in Verbindung mit einem Bauspardarlehen abgeschlossen.

Die Bausparrisikoversicherung hat den Zweck, die Darlehensrückzahlung im Falle eines möglichen Todes des Darlehensnehmers, abzusichern. Dadurch sind sowohl die Bausparkasse, als auch die Angehörigen des Darlehensnehmers abgesichert. Denn das geschaffene Eigenheim muss nicht als Ersatz für nichteinbringliche Darlehensrückzahlungen aufgegeben werden.

Die Zustimmung zum Abschluss einer Bausparrisikoversicherung wird meist bereits beim Anlegen eines Bausparvertrags vom Bausparer gegeben. Da der Bausparvertrag und das Bauspardarlehen, als Teile des Bausparwesens, Hand in Hand gehen, erwirbt man bereits beim Anlegen des ersten Bausparvertrags, das Recht auf ein mögliches späteres Bauspardarlehen. Dieses dient, der Schaffung eines Eigenheims. Wird das Bauspardarlehen dann in Anspruch genommen, kommt es zum Abschluss der Bausparrisikoversicherung.

Die Höhe der Prämienzahlung wird jedes Jahr neu berechnet. Sie hängt von mehreren Faktoren ab. Neben dem Alter des Versicherten, dem Gesundheitszustand, dem Geschlecht und anderen personenbezogenen Faktoren, spielt natürlich auch die Versicherungssumme eine wichtige Rolle. Diese entspricht der Höhe des Bauspardarlehens. Kommt es zum Eintritt des Versicherungsfalls, also zum Tod des Versicherten, ist dieser der Bausparkasse zu melden. Sowohl die Sterbeurkunde, als auch eine beglaubigte Abschrift zu übermitteln. Die Leistungen der Bausparrisikoversicherung werden an die Bausparkasse ausbezahlt und diese wiederum schreibt die Leistungen der Bausparrisikoversicherung auf dem Tilgungskonto gut. Alle, nicht zur Tilgung des Bauspardarlehens zugelassen Leistungen aus der Versicherung, werden dem gesetzlich und vertraglich festgelegten Berechtigten ausbezahlt.