Die Baubetreuung in Vollzeitbaubetreuung und Teilzeitbaubetreuung
Wer den Bau eines Hauses im Auftrag des Bauherren betreut, ist der Baubetreuer. Dies geschieht meisten auf Rechnung, da viele Bauherren mit der Baubetreuung fachlich und zeitlich überfordert sind. Oft werden Experten mit der Teilzeit oder Vollzeitbaubetreuung beauftragt. Der Unterschied zwischen Teilzeitbaubetreuung und Vollzeitbaubetreuung liegt darin, ob beides also die technische und die wirtschaftliche Baubetreuung erfolgt oder nur eines der beiden.
Bei der wirtschaftlichen Baubetreuung bezahlt der Betreuer alle Rechnungen an z. B. Handwerker und Architekten.
Bei der technischen Baubetreuung übernimmt der Betreuer die technischen Aufgaben des Bauherren also den richtigen Architekten finden usw.
Dies bedeutet, dass der Betreuer in Vollzeit die komplette Arbeit eines Bauherrn in dessen Interesse und stellvertretend übernimmt und organisiert.
Bei der wirtschaftlichen Baubetreuung gibt es Zulassungsvoraussetzungen. Der Baubetreuer muss hier Sicherheiten abgeben über die Summe die er von den Bauherren für den Bau zu Verfügung gestellt bekommt, meist geschieht dies durch eine Bankbürgschaften.
Diese Sicherheiten müssen nicht erbracht werden, wenn der Betreuer nur gemeinsam mit dem Bauherren auf das Baukonto zugreifen kann.
Kommt es bei der Baubetreuung zu Fehlern oder Veruntreuungen, so haftet der Betreuer nach dem Auftrags- und Dienstvertragsrecht.
Haftungsfälle sind meistens falsche Kostenberechnungen, immense Kostenüberschreitungen oder das weglassen von Informationen und Fehlinformationen.
Einen Profi mit der Baubetreuung zu beauftragen kann Vor- und Nachteile haben. Auf jeden Fall sind dies Mehrkosten, die auf Sie zukommen.