Bardepot

Unter dem Begriff Bardepot versteht man eine zinslose Bareinlage, die ein Ansässiger einer bestimmten Region auf ein spezielles Konto der deutschen Bundesbank einzahlen muss.

Zu deinem Bardepot kann unter anderem jeder verpflichtet werden, der außerhalb der Grenzen Deutschlands Schulden hat. Das Bardepot und alle damit verbundenen Richtlinien sind im Außenwirtschaftsgesetz festgelegt. Wie hoch die Bardepot Summen festgesetzt wird, ist von der Höhe der Verbindlichkeiten abhängig. Außerdem ist auch die Höhe des Bardepot Satzes ausschlaggebend. Dieser wird von der deutschen Bundesbank und dem Finanzminister gemeinsam festgelegt.

Die Geschichte des Bardepots begann im Jahre 1971. Damals wurde eine Ergänzung zum Außenwirtschaftsgesetz ins Leben gerufen, die es ermöglichte das Kreditgeschäft über die deutschen Grenzen hinweg, einzudämmen bzw. etwas zu kontrollieren. Ermöglicht wurde dies durch die Bardepots, die ab dem Jahre 1972 zugelassen waren. Bardepots waren somit nur zwischen 1972 und 1974 in Deutschland anzutreffen. Im Jahre 1974 wurde die Verordnung im Außenwirtschaftsgesetz wieder aufgehoben. Innerhalb dieser zwei Jahre wurden die Bankdepots vergeben um die vermehrte Kreditaufnahme der Firmen im Ausland zu verhindern. Auch nach der Aufhebung der Bardepot Verordnung durften nicht abgewickelte Depots abgehandelt werden.

Heute ist das eine Art des Bardepots häufig bei Mitwohnungen und anderen Mietobjekten anzutreffen. Das Depot wird als Sicherheit für den Mieter angelegt. Oft auch unter dem Begriff „Kaution“ bekannt, dient der veranlagte Betrag zur Deckung eventuell anfallender Mietschulden oder als Kostenersatz für verursachten und nicht reparierten Schäden.