Ausgefallener Kredit

Wird der Begriff ausgefallener Kredit erwähnt, dann ist ein zahlungsgestörter Kredit gemeint. Dies ist sowohl bei Unternehmern als auch bei Privatpersonen möglich, wenn die monatlich vereinbarten Raten nicht mehr gezahlt werden können und der Kredit nicht mehr bedient wird. Ein ausgefallener Kredit kann vielerlei Gründe haben. Bei Unternehmen sind es häufig die Insolvenzen, die zu einer Nichtzahlung der festgelegten Raten führen. Bei Privatpersonen führt beispielsweise eine plötzliche Arbeitslosigkeit oder ebenso eine unvorhergesehene Erkrankung zu diesem Umstand, dass eine Bedienung nicht mehr möglich ist und somit ein ausgefallener Kredit zustande kommt. Ein ausgefallener Kredit wird dann entsprechend von dem Bankinstitut angezeigt, der Kreditnehmer hat sich zu erklären, dass er den Verbindlichkeiten nicht mehr nachkommen kann. Sollte noch ein Vermögen in irgendeiner Form vorhanden sein, welche die verbliebene Gesamtsumme schmälern könnte, wird dieses gepfändet.

Jedoch kann ein ausgefallener Kredit für die Banken einen enormen Verlust bedeuten, worauf jedoch bereits von dem Basler Ausschuss für Bankenaufsicht reagiert wurde. Hiernach ist jede Bank dazu angehalten, ihr Eigenkapital entsprechend zu erhöhen, damit ein ausgefallener Kredit abgepuffert werden kann. Diese Regelung sagt weiterhin aus, dass sich die Summe der eigenen Mittel ebenfalls an die Liquidität der Kunden anlehnen muss. Somit sollen solche Vorkommnisse, wie die letzte Finanzkrise, vermieden werden. Darüber hinaus haben Banken weiterhin die Möglichkeit, dass ein ausgefallener Kredit als Wertberichtigung abgeschrieben oder ebenso an Dritte verkauft werden kann, um somit den Verlust zu schmälern. Sinnvoller jedoch ist es, wenn der Kreditnehmer selber bereits beizeiten darauf achtet, dass es nicht zu solch einer Situation kommt.