Ausfallwahrscheinlichkeit
Die Ausfallwahrscheinlichkeit ist die Annahme des Ausfalls einer Technik oder eines Kreditwesens. Es muss ein bestimmter Zeitrahmen eingehalten werden, damit die Ausfallwahrscheinlichkeit eintreten kann.
So bald die Leistungen oder der Kredit nicht zurückgezahlt werden kann, wird die Ausfallwahrscheinlichkeit der Tilgungsfrist berechnet. Es ist ein Gleichgewicht zwischen einem technischen und betriebswirtschaftlichen Ereignis. Die Forderungen fallen nach einem bestimmten und festgesetzten Zeitpunkt aus. Der Kreditnehmer muss Insolvenz anmelden und verfügt über kein eigenes Eigenkapital, welches bei den Banken hinterlegt werden kann. Die Ausfallwahrscheinlichkeit wird nach Methoden der Schätzung ermittelt und es werden die Schuldner nach ihrer Bonität zugeordnet.
Je nachdem, wie die Daten am Markt eingeschätzt werden und welche Bonität vorausgesetzt wird, ermittelt die Ausfallwahrscheinlichkeit indirekt das kommende Risiko. Es kommt auf den Zins der Anleihe an, welche gegenüber dem höher gestellten Risiko auch eine höhere Ausfallwahrscheinlichkeit erzielen wird. Dies geschieht auch bei einer niedrigeren Anleihe mit gleichgestelltem Zins auf der Ebene. Eine höhere Ausfallwahrscheinlichkeit wird im Vergleich zu einem niedrigeren Kurs der Anleihe angezeigt. Es gibt auch eine kumulative Ausfallwahrscheinlichkeit, wobei ein Kredit nur über eine gewissen Zeitraum ausfällt. Dieser wird dann stillgelegt und zu einem späteren Zeitpunkt durch Tilgungsraten wieder aufgenommen. Mit einer speziellen Formel kann man diese Wahrscheinlichkeit des Ausfalls leicht berechnen und mit einem Prozentanteil in einem Vergleich erbringen. Es ist möglich, dass ein Kredit über ein Jahr ausfällt, jedoch länger als fünf Jahre sollte dies nicht geschehen.