Das Arbeitnehmerdarlehen bzw. Arbeitgeberdarlehen
Viele Unternehmen bieten als freiwillige Sozialleistung das Arbeitgeberdarlehen an. Dieses ist meist, vor allem in Hochzinsfasen, günstiger als Darlehn von Kreditinstituten.
Aus steuerlichen Gründen darf dieser subventionierte Zins jedoch bestimmt Grenzen nicht unterschreiten: Solche Zinsersparnisse werden nicht auf den Arbeitslohn angerechnet, wenn der gesparte Betrag unter 2.600 € pro Jahr liegt und bereits im Jahr 1988 gewährt wurde. Der Darlehnsnehmer muss den Zinsgewinn als geldwerten Vorteil versteuern, wenn der vereinbarte effektive Jahreszins niedriger ist als der Zinssatz am Kapitalmarkt.
Häufig bieten Arbeitgeber solche Darlehn im Rahmen der betrieblichen Wohnungsfürsorge an. Auch Wohnungsunternehmen erhalten dieses zur Finanzierung von Bauvorhaben und zum Wohnungserwerb bzw. Hauserwerb.
Das Arbeitgeberdarlehen wird oft auch Arbeitnehmerdarlehen genannt, da das Darlehen vom Arbeitnehmer zu Vorzugskonditionen vom Unternehmen genommen wird. Diese Arbeitgeberdarlehen bzw. Arbeitnehmerdarlehen werden in Form von Obligationen oder auch als Barkredit vom Unternehmen an den Arbeitnehmer gewährt.
Das Arbeitgeberdarlehen ist eine sehr gute und günstige Möglichkeit für den Arbeitnehmer ein Darlehen aufzunehmen. Deshalb sollte diese Möglichkeit immer als erstes in Betracht gezogen werden. Informieren Sie sich bei ihrem Arbeitgeber vor der Aufnahme eines normalen Kredits oder Darlehens.