Das Anlagevermögen – zahlreiche Vorraussetzungen für einen Kredit

Das Anlagevermögen setzt sich aus dem Unternehmen lange dienenden Immobilien sowie weniger mobile Güter, wie z. B. Maschinen.

Dem Aufbau des Anlagevermögens geht im Rahmen einer unternehmerischen Entscheidung ein Analyseprozess voraus. Das in diesen Analysen erarbeitete Ergebnis bezüglich des Anlagevermögens wird im Rahmen der Kredit Anfrage den Kreditinstituten vorgelegt. Diese Unterlagen zum Anlagevermögen sind dabei häufig so umfangreich, dass die Informationsanforderungen für die Kreditprüfung hinreichend erfüllt werden. Das Kreditinstitut hat anschließend die Aufgabe die zur Verfügung gestellten Informationen zum Anlagevermögen auszuwerten und auf Vollständigkeit und Plausibilität zu prüfen.

Diese Prüfung wird dann abschließend dokumentiert. Sollte das Unternehmen nicht in der Lage sein die geforderten Informationen zum Anlagevermögen zu liefern, so stellt sich an der Stelle die Frage, ob das Unternehmen überhaupt über eine qualifizierte Unternehmensführung verfügt und damit Kreditwürdig ist. Sollte das Kreditinstitut dennoch an dem Kredit interessiert sein, so ist es erforderlich einen vollständigen Informationsstand zu erzielen, auch wenn dies bedeutet, dass umfangreiche Analysen durchgeführt und Gutachten eingeholt werden müssen.

Handelt es sich bei dem zu finanzierenden Anlagevermögen um eine Ersatzinvestition, so fällt die Prüfung der Sinnhaftigkeit der Investition weg, da die Prüfung der Notwendigkeit schon bei der ursprünglichen Investition erfolgt ist. Hierbei muss jedoch geprüft werden, ob die damalige Entscheidung zu Anlagevermögen unter den heutigen Umständen noch richtig ist und ob die meist gestiegenen Wiederbeschaffungskosten des Anlagevermögens in Einklang mit den damaligen Kalkulationen zu bringen sind. Somit müssen auch bei Ersatzinvestitionen des Anlagevermögens die gleichen Prüfmaßstäbe angesetzt werden, wie für Neuinvestitionen.

Für die Investition in immaterielles Anlagevermögen, wie z. B. Patente, Lizenzen und Software gelten die gleichen Annahmen, die für das materielle Anlagevermögen getroffen würden. Ähnliches gilt für die Finanzierung eines Unternehmenskaufes. Jedoch treffen hier einige Besonderheiten zu. Es wird hier versucht Eigenleitungen als Entwicklungskosten zu aktivieren. Dabei lässt sich nur schwer beurteilen, inwieweit derartige Entwicklungskosten ein in Zukunft realisierbaren Vermögenswert darstellen.

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen, vielfach werden Begriffe aus dem Finanzwesen genutzt, welche jeder schon einmal gehört hat, viele aber nicht unbedingt erklären können.

Ebenso werden oft spezielle Begriffe benutzt, die man als Laie eigentlich nicht wirklich definieren kann. Dazu gehört auch der Begriff Anlagevermögen, bei dem der normale Verbraucher der Meinung ist, dass es sich um Geld handelt, was anzulegen ist. Dieses jedoch ist keineswegs so, denn das Anlagevermögen gehört in den Bereich der Finanzwirtschaft. Es handelt sich hier um Vermögensanteile, die ein Unternehmen langfristig in seinem Betrieb bindet, und zwar für den Aufbau sowie der Betriebsausstattung. Es ist ein Bestandteil des vorhandenen Firmenvermögens und steht somit auf der Aktiv-Seite der Bilanz.

Das Anlagevermögen wird grundsätzlich in drei Bereichen unterschieden. Zum einen in Sachanlagen, in immaterielle Vermögensgegenstände und schließlich in Finanzanlagen. Sachanlagen sind für die Produktion des Betriebes notwendig, stellen also die materiellen Vermögensgegenstände dar. Im Gegensatz zu den immateriellen Vermögensgegenstände, welche nicht physisch sind. Hierbei handelt es sich um Firmenpatente oder um Lizenzen. Aber auch die Software und der Firmenwert gehören finanztechnisch dazu. Generell müssen immaterielle Vermögensgegenstände bilanziert werden. Das Anlagevermögen dient dem Zweck des Betriebes und ist nicht zur Veräußerung bestimmt. Daher ist es ausschließlich in Betrieben einzusetzen. Ein Firmeninhaber wird ohne Anlagevermögen nicht auskommen, er ist zur Bildung verpflichtet.

Dennoch besteht vielfach die Frage der Notwendigkeit, die jedoch einfach erklärbar ist. Denn nur mit einem ausreichenden und gesundem Anlagevermögen ist es möglich, Unternehmensziele zu realisieren. Andernfalls wird es schwierig, ohne Anlagevermögen ein Unternehmen aufzubauen, denn dann müssen zwangsläufig Kredite aufgenommen werden.