Aktivgeschäfte

Der Begriff „Aktivgeschäfte“ wird im Bankwesen, als Bezeichnung für Kreditgeschäfte verwendet.

Wenn ein Kunde von einer Bank einen Kredit ausbezahlt bekommt, entstehen dadurch Forderungen der Bank, an den Kunden. Diese Forderungen nennt man Aktiva. In der Bilanz sind sie auf der Aktivseite ersichtlich. Aus diesem Grund werden Geschäfte mit Krediten als Aktivgeschäft bezeichnet. Von einem Aktivgeschäft spricht man auch wenn die Bank für das eigene Institut in Wertpapiere oder Beteiligungen investiert.

Zum Aktivgeschäft zählen; Kontokorrentkredite (täglich fällig), kurzfristige Forderungen (Laufzeit bis 3 Monate), Laufzeiten von 3 Monate bis 4 Jahre (mittelfristig) und langfristige Forderungen ab 4 Jahre. Desweiteren werden auch die sogenannten Eventualgeschäfte hinzugerechnet. Diese sind Bürgschaften für Kredite, Wechsel, Akkreditivgeschäfte (Garantien für Zahlungen ins Ausland) und Avalgeschäfte (dies sind Haftungen, zum Beispiel für eine Mietkaution).

Ziel des Aktivgeschäfts ist es, eigene Mittel sowie fremde Gelder, unter anderem durch die Vergabe von Krediten und den Kauf von Wertpapieren anzulegen. Die Refinanzierung für das Aktivgeschäft erfolgt über das Passivgeschäft, womit das Geschäft bezeichnet wird, bei dem die Bank selbst dem Kunden Geld zurückzahlen muss. Dazu gehören zum Beispiel Einlagengeschäfte. Diese umfassen sämtliche Geschäfte wie Tagesgelder, Spareinlagen, und diverse Geldmarktpapiere. Das Passivgeschäft ist äußerst wichtig für das Aktivgeschäft, da durch die fremden Gelder die eingezahlt werden, wieder neue Kredite vergeben werden können. Natürlich müssen sich die Passiv- und Aktivgeschäft die Waage halten, um eine konstante Liquidität der Bank zu gewährleisten.