Akkreditivbank

Sollte man einen Kredit bei einem Kreditinstitut anfordern wollen, so muss bei einer Bank erst die Genehmigung eingeholt werden. Man spricht von einer Akkreditivbank in verschiedenen Varianten des Kontovertrages und eines Bestätigungsauftrags.

Es kommt auf die geforderte Summe, das Einkommen und auch den Rechtsbeziehungen an. Wenn eine Ware beispielsweise gekauft worden ist und mit einer fremden Währung bezahlt wurde, muss man die nötigen Papiere bei der Bank einreichen. Diese werden dann vollständig zu einer gegebenen Frist geprüft. Auch den Termin für die Einreichung der Dokumente sollte nicht versäumt werden. Die Akkreditivbank gibt eine Bestätigung ab, damit eine Auszahlung der Währung erfolgen kann. Ohne die Vorlage von ordentlichen Papieren kann eine Akkreditivbank eine Zurückweisung des Antrages in Erwägung ziehen.

Sollte ein Kunde im Außenhandel Geschäfte machen, so kann er auch seine Akkreditivbank beauftragen, einem Begünstigten den Betrag auf eine andere Bank zu überweisen. Nun wird eine Anfrage gemacht, wobei Dokumente vorschriftsmäßig nicht fehlen sollten. Auch unvollständige Papiere werden nicht angenommen. Dies gilt vor allem bei Zollpapieren oder auch Verladescheinen.

Jede Zahlungsform und auch Währung kann bei einer Akkreditivbank angefordert werden. Der Betrag wird dann entweder bar ausgezahlt, oder auf einem Konto der ausländischen Bank zur Verfügung gestellt. Die Bank, welche man mit den Geschäften beauftragt, leitet die Anfrage an die zusammenarbeitende Bank im Ausland weiter. So schließt sich der Kreis um eine Weisung und es können die vollständigen Dokumente eingereicht werden. Nur wenn diese ordnungsgemäß sind, kann eine entsprechende Auszahlung auf ein Fremdkonto erfolgen.