Abschreibung

Die Abschreibung ist eine Geltendmachung der Ausgaben, die steuerlich zu einem Prozentsatz von Verlusten abgeschrieben werden kann.

Je nach Gesetzgebung und der Höhe bildet sich der Satz der Abschreibung. Es können bei der Abschreibung Verluste gegen Einkünfte verrechnet werden. Der Gesetzgeber regelt sämtliche Abschreibungen und setzt die Höhe fest. Mit Sonderabschreibung versucht der Gesetzgeber Standorte in strukturschwachen Gebieten besonders zu fördern. Auch Denkmalschutz und Sanierung werden bei der Abschreibung besonders berücksichtigt.

Auch die neuen Bundesländer im Osten Deutschlands wurden auf diese Weise subventioniert bis 1998. Bei der Abschreibung gibt es die degressive und die lineare als Hauptabschreibungsform. Linear bedeutet man schreibt immer gleich viele ab, degressiv bedeuteten man schreibt am Anfang viel ab und nachher weniger. Der Gesetzgeber regelt wo welche Form der Abschreibung infrage kommt. Oft wird bei Gebäuden mit Schätzwerten gearbeitet, die dann nie Grundlage für die Abschreibung sind. Bei Mietwohnungen wird die Nutzungsdauer auf 100 Jahre geschätzt also eine lineare Abschreibung von einem Prozent pro Jahr. Werden jetzt aber Reparaturen fällig können diese mit einer geringeren Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Bei Grundstücken gibt es keine Abschreibung da diese kein abgrenzbares Gut darstellen. Deshalb muss beim Hausbau auch zwischen Haus und Grundstück unterschieden werden. Während Sie das Haus abschreiben können, ist dies beim Grundstück nicht möglich. Da aber meistens beides zusammen gekauft wird, muss man den Wert des Hauses ohne Grundstück schätzen. Dieser geschätzte Wert bildet dann die Grundlage für die Abschreibung. Wie Sie merken ist das Feld der Abschreibungsmöglichkeiten groß. Hier sollte immer ein Fachmann zu Rat gezogen werden.

Durch Abschreibungen lassen sich jede Menge Steuern sparen. Es werden Objekte über deren Nutzungsdauer abgeschrieben, da das Finanzamt davon ausgeht, dass das Objekt über die Zeit verschlissen wird.

Es wird für das Produkt ein Zeitraum festgelegt, in der die Abschreibungen vorgenommen werden und damit grundsätzlich Jahr für Jahr ein gewisser Prozentsatz abgeschrieben. Aber auch hier lässt das Finanzamt unterschiedliche Abschreibungsformen zu, für die jeweiligen Eventualitäten. Abschreibungen können linear, degressiv und erhöht vorgenommen werden. Beim Hausbau gibt es die Unterscheidung zwischen kaufen und bauen, also Herstellkosten oder Kaufkosten.

Manchmal geht dabei aber kaufen und bauen ineinander über, und hier fängt es an kompliziert zu werden. Die Abschreibungen der Herstellkosten beinhalten alle Kosten, die beim Bauen entstehen also alle Handwerkerkosten und allem Materialien, die gekauft werden müssen. Auch Fahrtkosten, Architektenkosten und alle weiteren Kosten, die mit dem Bau zusammenhängen. Auch alle Kosten des Grundstücks und so unwahrscheinliche Angelegenheiten, wie Diebstahl auf der Baustelle, werden mit hineingerechnet. Auch nachträgliche Kosten können abgeschrieben werden also Vergrößerung des Hauses, Verbesserung der Energieeffizienz durch Modernisierung usw. Alle Kosten werden dann in die Grundkosten mit hinein gerechnet und führen so zu höheren Abschreibungen pro Jahr. Bei gekauften Häusern geht es bei Abschreibungen immer um den Kaufpreis. Grundstückskosten und Hauskosten werden dabei getrennt betrachtet, da es für das Gesetz zwei unterschiedliche Sachen sind. Also wird erst der Verkehrswert des Hauses von dem des Grundstücks getrennt, da ausschließlich beim Haus Abschreibungen vorgenommen werden können. Bei Fragen zum Verkehrswert kann Ihnen das Finanzamt am besten weiterhelfen, da sie die größte regionale Erfahrungen haben.