Policendarlehen

Sinnvoll ist die Aufnahme eines Policendarlehens nur unter der Voraussetzung, dass Sie über eine ältere Kapitallebensversicherung verfügen.

Der Abschluss der Kapitallebensversicherung sollte dabei schon einige Jahre zurückliegen, damit sich einiges an Kapital, der so genannte Rückkaufswert, angespart hat. Das Versicherungsunternehmen informiert Sie jährlich über die Höhe des Rückkaufwertes. In den ersten Jahren liegt sich der Rückkaufwert in der Regel unter der Summe an eingezahlte Beiträge. Der Grund dafür liegt ist darin zu sehen, dass damit in den ersten Jahren laufende Kosten und Vermittlungsprovisionen gedeckt werden.

Das Kapital, dass Sie hier angespart haben, können Sie auf verschiedene Weise in die Finanzierung eingehen lassen. Entweder Sie lassen sich das gesparte Geld auszahlen oder Sie beleihen dieses mit einem Policendarlehen. Hierbei kann der Kredit die Höhe des gesparten Geldes annehmen oder in Höhe der zu erwartenden Abschlussleistung abgeschlossen werden.

Welche der beiden Alternativen die Bessere ist, lässt sich nur im Einzelfall sagen. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Vertragskündigung zwar einfacher ist, jedoch auch mit einigen Nachteilen verbunden ist. So fallen Stornogebühren an, die das angesparte Kapital reduzieren. Des Weiteren geht der Anspruch auf den am Ende des Vertrages gezahlte Überschussanteil verloren. Zu allerletzte sind die Erträge, wenn der Vertragsabschluss nicht mindestens 12 Jahre zurückliegt, auch noch zu versteuern.

Ein Policendarlehen aufzunehmen scheint hier die bessere Alternative zu sein. Sie können dieses Policendarlehen in Höhe der Ablaufleistung aufnehmen. Sollte das Policendarlehen in Höhe des Rückkaufwertes aufgenommen werden, ist es durchaus berechtigt vom Versicherungsunternehmen bessere Konditionen zu verlangen. Dies aufgrund dessen, weil bei einem derartigen Policendarlehen keinerlei Risiko für das Versicherungsunternehmen besteht. Mit dieser Variante des Policendarlehens vermeidet man ferner die Aufnahmen von teuren Nachrangdarlehen, da hier keine Aufnahme ins Grundbuch erforderlich ist.

Kapitallebensversicherungen mit geringem angesammeltem Kapital sollte hingegen trotz der Verluste gekündigt werden. Dies vermeidet dann auch die laufenden Prämien, die zusätzlich zur Finanzierung anfallen würden.