Lastschriftverfahren

Das Lastschriftverfahren ist in zwei Formen aufgeteilt, die Einzugsermächtigung und die Abbuchungserlaubnis. Bei immer wiederkehrenden gleichen Beträgen nutzt man die Abbuchungserlaubnis als Lastschriftverfahren.

Bei Rechnungen, die immer variieren aber monatlich bezahlt werden müssen, wie die Telefon- oder Handyrechnung nimmt man die Einzugsermächtigung als Lastschriftverfahren. Die Einzugsermächtigung ist das häufigere Lastschriftverfahren aber die Abbuchungserlaubnis gewinnen mit dem Internet immer mehr an Bedeutung. Insgesamt sind Lastschriftverfahren vorteilhaft wegen ihrer Erleichterung der Arbeit, da man nicht mehr jeden Betracht einzeln überweisen muss. Diese Zeit- und Aufwanderleichterung ist es, was diese Verfahren so erfolgreich machen.

Nachteile sind bei der Abbuchungserlaubnis, dass ein Widerspruch wie bei der Einzugsermächtigung nicht möglich ist. Bei der Einzugsermächtigung kann der abgehobene Betrag sechs wochenlang zurückgeholt werden, bei der Abbuchungserlaubnis nicht. Deshalb widmen wir uns jetzt hier auch der Einzugsermächtigung als Lastschriftverfahren. Mit der Einzugsermächtigung erlauben Sie jemanden, anders als bei einer Überweisung, wo sie tätig werden, etwas von ihrem Konto abzubuchen. Ist nicht genug Geld auf dem Konto "platzt" die Lastschrift. Es geschieht keine Transaktionen und die Parteien müssen sich auf einer anderen Art und Weise einigen. Achten Sie auf die Bankkosten für solche geplatzten Transaktionen, da diese sehr hoch sein können. Über die Kosten für so eine Rücklastschriftgebühr gab es schon Gerichtsurteile die diese Kosten für das Lastschriftverfahren anzweifelten. Die Banken wehren sich jedoch bis heute, auf dieses Geschäft zu verzichten.