Wertpapierkredit
Bei der Vergabe von Krediten für Effektentransaktionen ist streng darauf zu achten, dass die Sicherheitsmargen eingehalten werden. Die Beleihung von Wertpapieren erfolgt nach bestimmten Höchstgrenzen der jeweiligen Kurswerte:
- inländische Aktien bis zu maximal 60 %,
- inländische festverzinsliche Wertpapiere bis zu maximal 80%,
- inländische Optionsscheine bis zu 45%, bei einigen Instituten sogar ausgeschlossen,
- ausländische Aktien und festverzinsliche Wertpapiere bis zu maximal 50 %.
Daneben ist auch die Zusammensetzung der Depots zu überprüfen. Sie müssen gut sortiert sein, das heißt, neben den Standardwerten und festverzinslichen Papieren darf nur ein geringer Teil von Spekulativwerten enthalten sein. Wertpapierkredite bedürfen bei starker Beleihung einer laufenden Überwachung.
Gewinnung sonstiger Informationen - Wertpapierkredit
Einsichtnahme in Handelsregister oder Grundbuch
Es gibt eine Vielzahl von verschiedenen Registern: Handelsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Schiffsregister, Schiffsbauregister, Luftfahrzeugrolle, Musterrolle und ähnliches.
Hiervon seien nur die zwei wichtigsten Register kurz skizziert.
Handelsregister: Öffentliche Register, die bei den zuständigen Amtsgerichten geführt werden. Eingetragen sind Kapitalgesellschaften in Abteilung B, Personengesellschaften und Einzelkaufleute in Abteilung A mit Namen, Sitz, Geschäftszweck, Vertretungsbefugnissen und Vollmachten, Haftungsverhältnissen, Kapitalausstattung und sonstigen Veränderungen. Die Einsichtnahme ist jedermann erlaubt.
Grundbuchamt: Öffentliches Register, das beim zuständigen Amtsgericht geführt wird. Ziel ist es, alle am Grundstück bestehenden Rechte offen darzustellen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Rechte erst durch den Eintrag selbst wirksam werden. Grundbucheinsichtnahme ist jedem gestattet, der im Sinne des Datenschutzes ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Dieses berechtigte Interesse liegt bei Kreditinstituten vor, wenn für das einsichtnehmende Kreditinstitut bereits eine Grundschuld eingetragen ist oder eingetragen werden soll. Des weiteren kann es nachgewiesen werden, indem man eine Kopie des Kreditvertrages oder Kreditbestätigungsschreibens bei entsprechender Unkenntlichmachung der Angaben über Kredithöhe, Laufzeit, Konditionen und sonstige Absprachen vorlegt. Selbstverständlich muss sich der Mitarbeiter der Bank beim Grundbuchamt entsprechend legitimieren.