Welche Bedeutung hat die Übergabe des Fahrzeugbriefes?
Der Sicherungsgeber übergibt der Bank den über das Fahrzeug ausgestellten Brief für die Dauer ihres Eigentums an dem Fahrzeug, zum Zwecke der Weiterleitung an die Straßenverkehrsbehörde eine Anzeige über die erfolgte Sicherungsübereignung des Fahrzeugs.
In dem Fahrzeugbrief für Kraftfahrzeuge und Anhänger werden die technischen Daten des Fahrzeugs und derjenige, auf den das Fahrzeug zugelassen wird (der Halter), eingetragen. Über die Eigentumsverhältnisse sagt der Brief direkt nichts aus. Es gilt aber die widerlegbare Vermutung, dass der Besitzer des Briefes, wenn er auch Besitzer des Fahrzeugs ist, als Eigentümer gelten kann. Vom Nichteigentümer kann ein Fahrzeug also gutgläubig nur als Eigentum erworben werden, wenn dieser den Brief mit übergibt.
Stimmen Halter und Besitzer nicht überein, ist man bei einem solchen Erwerb von Privaten meistens nicht mehr gutgläubig; dies gilt nicht beim Erwerb von einem Händler. Wenn sich die Bank den Brief übergeben lässt, kann sie einmal die bisherigen Eigentumsverhältnisse leichter prüfen, und sie verhindert zum anderen, dass das Fahrzeug gutgläubig von einem Dritten erworben wird. Wird die Zulassungsstelle benachrichtigt, kann der Besitzer sich dort nicht einen Ersatzbrief ausstellen lassen. Bei einer Autofinanzierung lässt sich die Bank meistens den Brief direkt vom Händler übergeben; damit würden auch keine Vermieter-pfandrechte und keine Zubehörhaftung entstehen, weil das Fahrzeug gar nicht in das Eigentum des Kreditnehmers gekommen ist.
Wie kann ein Warenlager sicherungsübereignet werden?
Bei Waren, z. B. bei Rohstoffen, Teppichen eines Teppichhändlers usw., die bei Dritten eingelagert sind, kann der Herausgabeanspruch für die Übereignung an die Bank abgetreten werden.
Befinden sich die Waren im Besitz des Kreditnehmers, müssten sie einzeln gekennzeichnet werden, damit eine Übereignung wirksam ist. Dies wird regelmäßig dadurch vermieden, dass ein so genannter Raumsicherungsvertrag abgeschlossen wird. Es wird vereinbart, dass alle Waren in besonders gekennzeichneten oder beschriebenen Räumen mit Einlagerung in den Raum als an die Bank übereignet gelten. Dem Kreditnehmer wird regelmäßig genehmigt, für die Produktion oder den Verkauf Waren zu entnehmen; er verpflichtet sich, die Ersatzbeschaffung in die vereinbarten Räume einzubringen.
Wie kann das Sicherungsgut verwertet werden?
Wie beim Pfand ist die Bank erst bei "Pfandreife" berechtigt, das Sicherungsgut zu verwerten. Da sie Eigentümerin ist, braucht keine öffentliche Versteigerung vorgenommen zu werden, die Bank kann "freihändig" verwerten, also z. B. ein Auto über einen Gebrauchtwagenhändler verkaufen. Regelmäßig wird die Bank das Interesse des Kunden beachten; bei einem freihändigen Verkauf ist der Erlös meistens größer als bei einer Versteigerung. Nach Möglichkeit lässt sich die Bank vom Kunden die Genehmigung zur Veräußerung ausdrücklich geben. Allerdings kann die Bank das Sicherungsgut erst wirksam veräußern, wenn es ihr vom Kreditnehmer übergeben worden ist. Verweigert dieser die Herausgabe, kann sie nur über den Gerichtsvollzieher erzwungen werden. Selbsthilfe der Bank zur Besitzverschaffung an "ihrem" Eigentum wäre rechtlich nicht zulässig.
Die Bank ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder aus der Geschäftsverbindung mit der Bank nicht nachkommt, die Herausgabe des Fahrzeuges zu verlangen, es in unmittelbaren Besitz zu nehmen oder es an einem anderen Orte unterzustellen.
AGB:
Zur Sicherung übertragene Gegenstände darf die Bank insbesondere auch freihändig verwerten. Die Bank wird dem Kunden erteilte Gutschriften über Verwertungserlöse so gestalten, dass sie als Rechnungen im Sinne des Umsatzsteuerrechts anzusehen sind. Ein Verkauf von sicherungsübereigneter Geschäftsausstattung wird regelmäßig zum Konkurs eines Betriebs führen und überhaupt nur als "letztes" Mittel in Frage kommen. Im Konkurs werden sicherungsübereignete Gegenstände wie verpfändete Gegenstände behandelt und vom Konkursverwalter selbst "abgesondert" verwertet.
Für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen ist der Verkauf von Sicherungsgut umsatzsteuerpflichtig; dasselbe gilt für die Bank, wenn sie in eigenem Namen verwerten muss, weil der Kunde die Zustimmung zur Veräußerung in seinem Auftrag nicht erteilt.
Wie wird die Übereignung als Sicherheit beurteilt bei der Autokauf Finanzierung?
Ähnlich wie bei der Verpfändung hängt der Wert der Sicherheit vom Werterhalt der Sicherungsgüter ab. Da die Bank aber selbst keinen Besitz daran hat, sind ihre Risiken gegenüber der Verpfändung ungleich größer. Die Sicherungsübereignung setzt ähnlich wie die stille Zession von Forderungen großes Vertrauen in die Zuverlässigkeit des Kreditnehmers voraus. Sie bringt durch die notwendigen Prüfungen bei der Übereignung von Betriebsgegenständen eine relativ große Verwaltungsarbeit bei der Bank; nur bei Fahrzeugübereignungen ist diese geringer.