Vorfälligkeitsentschädigung

Bei der Vorfälligkeitsentschädigung will die Bank die Einnahmen ersetzt haben, die sie durch vorzeitige Zurückzahlung oder Kredit Umschuldung eines Kredits oder Darlehens verloren hat.

Dies nennt man Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Entschädigung muss nicht durch Bargeld erfolgen, sie kann durch das Aufnehmen eines neuen Kredits beglichen werden. Die Vorfälligkeit kann sehr hoch ausfallen, trotzdem kann es sich in einer niedrigen Zinsphase lohnen, ein Darlehen umzuschulden. In diesem Fall wird zwischen dem Kunden und der Bank ein Aufhebungsvertrag geschlossen.

In diesem wird dann die Vorfälligkeitsentschädigung geregelt. Berechnungen für die Summe sind vielfältig und müssen im Einzelfall verhandelt werden. Die Vorfälligkeitsentschädigung kann je nach Fall als Werbungskosten steuerlich absetzbar sein, aber hierzu sollten Sie immer mit ihren Steuerberater reden.

Konkursverfahren

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass diese Methode wirklich nur bei Notfällen oder bei großem finanziellem Gewinn getätigt werden sollte. Sie ist recht komplex und sollte deshalb gut überlegt sein. Versuchen Sie lieber bei niedriger Zinsphase mit der Bank über eine Anpassung ihres Vertrags zu sprechen. Oft haben Kunden zu ihrer Hausbank eine langjährige Beziehung, die nicht sofort beschädigt werden sollte.