Vorfälligkeit
Bei der vorzeitigen Kündigung eines festen Hypothekendarlehens handelt es sich um die so genannte Vorfälligkeit.
Der Darlehensnehmer muss eine Entschädigung für die entgangenen Zinseinnahmen der Bank für den Ausfall zahlen. Das Kreditinstitut stellt somit seien Kunden die entgangenen Zinsen in Rechnung. Die Vorfälligkeit ist somit eine Art Schadensersatz für das Kreditinstitut. Diese versuchen bei der Vorfälligkeit gut zu verdienen und versuchen unwissende Darlehensnehmer häufig zu übervorteilen. Dagegen kann und sollte im Zweifelsfall gerichtlich vorgegangen werden, deshalb sollten Sie sich bei einer Vorfälligkeit richtig informieren. Für die Vorfälligkeitsentschädigung gibt es viele Gründe. So können dies Krankheit, Arbeitslosigkeit oder einfach ein besseres Darlehensangebot einer anderen Bank sein. Die Höhe der Entschädigung ist immer ein Streitpunkt zwischen Kunden und Banken. In die Berechnung muss eingehen, dass die Bank das Geld zurückerhält und dieses wieder verleiht und somit der Schaden für sie nicht ganz so groß ist. In die Vorfälligkeit gehören der Zinsschaden und eine Bearbeitungsgebühr.
Die Bank muss ihnen gesetzlich vorgeschrieben eine genaue Berechnung aller Kosten zur Verfügung stellen, so dass der Kunde genau überprüfen kann, ob alles stimmt. Zu diesem Thema sollten Sie sich am besten professionelle Hilfe holen oder mit ihrem Vertrag zu einer Verbraucherzentrale gehen. Diese können Ihnen weiterhelfen, da die Berechnung der Vorfälligkeit durchaus komplex ist.