Charakterisierung des Treuhandkredits

Der Treuhandkredit ist eine Kreditleistung, bei der die Bank als Treuhänder von einem Geldgeber (Treugeber), zum Beispiel dem Staat, finanzielle Mittel erhält und diese an einen Dritten, den Kreditnehmer, weiterleitet. Dabei hat die Bank die Interessen des Geldgebers zu berücksichtigen und trägt selbst kein Kreditrisiko, sondern haftet lediglich für die ordnungsgemäße Weiterleitung und technische Abwicklung des Kredits.

Übernimmt die Bank bei der Weiterleitung von Kreditmitteln ganz oder teilweise das Kreditrisiko, so handelt es sich nicht mehr um einen reinen Treuhandkredit.

Verwendungszwecke des Treuhandkredits

Der Verwendungszweck eines Trauhandkredits ist vom Treugeber vorbestimmt. Da als Treugeber meist die öffentliche Hand auftritt, handelt es sich beim größten Teil der Treuhandkredite um solche mit Förderungscharakter. Sie sollen denjenigen Bevölkerungs- oder Wirtschaftsgruppen zugute kommen, die von den Wirtschaftspolitikern des Staates als förderungswürdig anerkannt sind. Die Motive für die Vergabe von Treuhandkrediten sind also in der Regel gesamtwirtschaftlicher oder sozialpolitischer Natur. Beispiele sind die Bereitstellung öffentlicher Kreditmittel für Zwecke des Wohnungsbaus, der Mittelstandsförderung, für die Durchführung von Energiesparmaßnahmen oder für die Familienförderung. Diese Treuhandkredite haben für den Kreditnehmer den Vorteil, dass ihre Verzinsung unterhalb der marktüblichen Konditionen liegt.

Neben der öffentlichen Hand kommen als Kreditgeber vor allem noch die Versicherungsunternehmen (einschließlich der Träger der Sozialversicherungen) in Betracht, die in der Wirtschaft als Kapitalsammelstellen fungieren. Für die Kreditvergabe seitens dieser Unternehmen sind einzelwirtschaftliche Gründe maßgebend, nämlich die verzinsliche Anlage der ihnen anvertrauten Mittel. Die Versicherungsgesellschaften wenden sich meist an Banken, die die anlagesuchenden Gelder an bonitätsmäßig erstklassige Unternehmen weiterleiten. Häufig erfolgt die Kreditgewährung gegen Hingabe eines Schuldscheins durch das kreditnehmende Unternehmen. Der Verwendungszweck bleibt in der Regel dem Kreditnehmer vorbehalten. Die Verzinsung erfolgt zu marktüblichen Sätzen.

Bedeutung des Treuhandkredits für die Bank

Beim Treuhandkredit bleibt der Bank nur ein relativ kleiner Teil der vom Kreditnehmer zu zahlenden Zinsen und Gebühren, wobei die Grenzen meist sogar vom Treugeber gesteckt werden. Andererseits braucht die Bank aber selbst keine liquiden Mittel zur Finanzierung der Treuhandkredite bereitzustellen.

Trotz der vergleichsweise geringen Rentabilitätsbeiträge, die Treuhandkredite erbringen, ist es für viele Banken schon aus Gründen des Standing unerlässlich, diese in ihr Kreditleistungsprogramm aufzunehmen. Häufig werden nämlich öffentliche Kreditmittel als Ergänzung sonstiger Bankkredite in Anspruch genommen, zum Beispiel bei der Finanzierung von Eigenheimen oder bei Neugründung von Unternehmen.