Sonderabschreibung

Sonderabschreibung gab es in Ostdeutschland bis 1998, für Diejenigen, die dort Wohnungen vermieteten. Berechnet wurde dies auf Grundlage der Herstellungskosten oder der Kaufkosten für die Immobilie oder das Gebäude.

Es konnten 20 bis 25% als Sonderabschreibung verrechnet werden. Dies galt auch für größeren Objekte, die sehr teuer waren. Beim Kauf gab es die Sonderabschreibungen nur bei Neubau und in dem Jahr in dem gebaut wurde.

Gebraucht Gebäude kamen nicht in die Gunst der Sonderabschreibung. Des Weiteren durften die Objekte beim Kauf bis dato nur linear abgeschrieben werden. Man konnte in den ersten vier Jahren rund 25% absetzen, wenn das Haus für Wohnzwecke genutzt wurde. Nur 20% konnte man als Sonderabschreibung absetzen, wenn man es weniger als fünf Jahre als Wohnungen vermietete. Wie man die Sonderabschreibung tätigte, also alles im ersten Jahr oder verteilt auf die fünf Jahre, war einem selber überlassen.

Zusätzlich zu diesem konnte man noch jedes Jahr 2% absetzen, so dass man auf 30 bis 35% Abschreibung in den ersten fünf Jahren kam. Für den Rest musste man eine lineare Abschreibung vornehmen. Über weitere 45 Jahre also circa 1,5% pro Jahr. Wie Sie sehen, lohnt sich eine Sonderabschreibung, wenn sie vom Finanzamt gewährt wird. Man wollte mit diesen Maßnahmen den Osten stärken und so viele Investoren locken.