Selbstbauen

Auch für Personen, die auf einer Baustelle Selbstbauen und privat Unfall versichert sind, muss der Bauherr zusätzlich eine Unfallversicherung abschließen. Unabhängig davon, ob diese Person bezahlt wird oder nicht. Bei der Berufsgenossenschaft sind Name und Tätigkeit anzugeben und ob der Helfer beim Selbstbauen einen Lohn erhält.

Es gibt die vollen Leistungen bei der Versicherung, jedoch Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld wird nicht bezahlte. Außer bei absichtlichen Unfällen, gibt es keinen Schuldigen. Je nach Höhe der Entlohnung beim Selbstbauen, müssen auch Beiträge bei Versicherungen gezahlt werden. Bauhilfen müssen also zwangsläufig versichert werden, bis auf den Bauherrn und seine Frau. Bei risikoreichen Aktionen kann beim Selbstbauen der Versicherungsschutz verloren gehen. Zum Thema Selbstbauen sollten Sie am besten immer mit der zuständigen Baugenossenschaft reden. Sie kann Ihnen alles erklären und Ihnen sagen, was erlaubt ist und was nicht.

Insgesamt ist Selbstbauen natürlich ein sehr viel günstigeres Unterfangen und bei handwerklichen Geschick und genügend Zeit, sollte diese Möglichkeit auch mit dem Betracht gezogen werden. Gerade bei den hohen Handwerkerpreisen kann sich das Selbstbauen richtig lohnen. Sie sollten aber immer wissen, was sie tun und gefährliche Arbeit, wie beispielsweise auch auf dem Dach, sollten Sie immer den Profis überlassen. Gehen Sie keine Risiken ein beim Selbstbauen, da sonst möglicherweise der Versicherungsschutz verloren geht. Hierzu erhalten Sie von Ihrem Versicherungsmakler genaue Informationen, ab wann Eigenverschulden mit im Spiel ist.