Der Ratenkredit (Teilzahlungskredit)
Unter „Ratenkredit" werden zum einen die persönlichen Ratenkredite (Kleinkredite und Anschaffungsdarlehen) verstanden, zum anderen aber auch die Teilzahlungskredite.
Die gemeinsamen Charakteristika dieser beiden Kategorien von Ratenkrediten sind:
- Sie sind von mittelfristiger Laufzeit.
- Die Tilgung erfolgt in gleichen monatlichen Raten entsprechend einem festgelegten Tilgungsplan.
- Die Zinsberechnung erfolgt vom ursprünglichen Kreditbetrag, und zwar wahrend der gesamten Laufzeit des Kredits.
- Es wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes vom Kreditbetrag erhoben. Die Bearbeitungsgebühr ist bei der Ermittlung des effektiven Zinssatzes des Ratenkredits zu berücksichtigen.
Charakterisierung des Teilzahlungskredits
Es sind drei Formen des Teilzahlungskredits zu unterscheiden, für die neben dein oben genannten Charakteristika jeweils spezifische Merkmale gelten.
- Das A-Geschäft. Beim so genannten A-Geschäft räumt die Bank dem Kunden einen Kredit unmittelbar in Form eines Schecks oder durch Barauszahlung für einen ganz bestimmten Verwendungszweck ein, zum Beispiel für den Kauf eines Automobils.
- Das B-Geschäft. Beim B-Geschäft stellt die Bank den Kredit nicht unmittelbar dem Kreditnehmer (der gleichzeitig Käufer einer bestimmten Ware ist) zur Verfügung, sondern dem Verkäufer der Ware. Diesen Krediten liegen Globalkreditverträge zwischen der Bank und dem Verkäufer zugrunde, in denen sich die Bank verpflichtet, den Kunden der Verkäuferfirma bis zu einer festgelegten Gesamtsumme Teilzahlungskredite einzuräumen. Die Kreditwürdigkeitsprüfung wird vom Verkäufer durchgeführt, wobei der Bank ein Nachprüfungsrecht vorbehalten bleibt. Die Raten werden direkt vom Kreditnehmer an die Bank gezahlt. Eine Variante dieser Kreditart besteht darin, dass der Verkäufer die Kreditanträge der Kunden mit seiner Stellungnahme versehen an die Bank leitet, diese dann die Kreditwürdigkeitsprüfung vornimmt und über den Kreditantrag entscheidet. Bei Auszahlung des Kredits an den Verkäufer wird ein bestimmter Prozentsatz auf einem Sperrkonto einbehalten. Erst nach Eingang aller Rückzahlungsraten (Tilgung, Zinsen, Gebühren) wird der zurückbehaltene Betrag an den Verkäufer freigegeben.
- Das C-Geschäft. Typisches Merkmal des C-Geschäftes ist, dass dieser Kredit nicht als Buchkredit, sondern auf Wechselbasis gewährt wird. Entweder der Verkäufer der Ware oder die Bank zieht Wechsel über die einzelnen Teilzahlungsraten, die der Käufer akzeptiert. Im ersten Fall diskontiert die Bank die Wechsel und schreibt dem Verkäufer den Gegenwert gut. Im zweiten Fall zahlt die Bank den Kaufpreis an den Verkäufer und nimmt die Wechsel als Aussteller ins Portefeuille. In beiden Fällen erhält sie bei Fälligkeit der Wechsel vom Kreditnehmer den entsprechenden Gegenwert.
Verwendungszwecke des Teilzahlungskredits
Im Rahmen des A- und des B-Geschäfts werden in erster Linie Konsumentenkredite vergeben, die in der Regel für die Anschaffung langlebiger Konsumgüter, zum Beispiel Kraftfahrzeuge, Möbel, Elektrohaushaltsgeräte, Stereoanlagen etc., verwendet werden. Dagegen werden C-Kredite häufig als gewerbliche Ratenkredite ausgereicht, um zum Beispiel Lieferwagen, Werkzeugmaschinen, Büroeinrichtungen zu kaufen.
Wurden Teilzahlungskredite ursprünglich vor allem von Teilzahlungsinstituten angeboten, sind sie heute auch in der Produktpalette der anderen Bankengruppen anzutreffen.
Bedeutung des Teilzahlungskredits für die Bank
Das Teilzahlungskreditgeschäft erfordert eine intensive Kreditüberwachung und — damit verbunden — ein aufwendiges Mahnwesen. Aus diesen Gründen ist eine relativ großzügige personelle Ausstattung unumgänglich.
Für Teilzahlungsbanken gilt, dass sie sich Einlagen grundsätzlich nur unter Zahlung höherer Habenzinsen beschaffen können als Universalbanken, ihre Refinanzierung also entsprechend teurer ist.
Für das C-Geschäft gilt, dass eine Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank aufgrund des Wechselmaterials, es handelt sich ja um Finanzwechsel, nicht in Frage kommt. Aus diesen Gründen liegt der monetäre Aufwand für Teilzahlungskredite verhältnismäßig hoch, was sich im Preis dieser Kreditart entsprechend niederschlägt.
Der Ratenkredit (Persönlicher Ratenkredit)
Charakterisierung des persönlichen Ratenkredits
Neben den angeführten Merkmalen, die für Teilzahlungskredite und persönliche Ratenkredite gleichermaßen zutreffen, sind speziell für den persönlichen Ratenkredit folgende Charakteristika zu nennen:
- Die Gewährung eines persönlichen Kleinkredits setzt regelmäßig nur eine Gehaltsabtretung voraus; die Stellung weiterer Sicherheiten wird im allgemeinen nicht verlangt.
- Die Kreditwürdigkeitsprüfung beschränkt sich deshalb meist auf die Selbstauskunft des Kreditnehmers über seine Einkommens-, Beschäftigungs- und sonstigen persönlichen Verhältnisse. Bei höheren Kreditbeträgen — man spricht dann von persönlichen Anschaffungsdarlehen — ist allerdings die Stellung von Sicherheiten üblich. Die Betragsgrenze zwischen Kleinkredit und Anschaffungsdarlehen ist fließend, mag bei einer Bank also bei 5,000 Euro liegen, bei einer anderen bei 20.000 Euro.
Verwendungszwecke des persönlichen Ratenkredits
Persönliche Ratenkredite dienen ebenfalls der Anschaffung langlebiger Wirtschaftsgüter, zum Beispiel Möbel, PKW, Einrichtungen für Arzt- oder Zahnpraxen.
Bedeutung des persönlichen Ratenkredits für die Bank
Die Ausführungen zu den Teilzahlungskrediten gelten auch für persönliche Ratenkredite.
Ratenkredit
Wie kann ein Konsument seine Käufe mit Kredit finanzieren?
Wenn ein Konsument für Anschaffungszwecke Kredit braucht, stehen ihm grundsätzlich folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Finanzierung durch den Händler als Teilzahlungskauf Nach dem Abzahlungsgesetz muss ein solcher Vertrag schriftlich abgeschlossen sein und mindestens enthalten:
- 1. Barzahlungspreis,
- 2. Teilzahlungspreis,
- 3. Betrag, Zahl und Fälligkeit der Teilzahlungen,
- 4. effektiver Jahreszins.
Der Käufer hat ein Widerrufsrecht innerhalb einer Woche.
Finanzierung durch Kredit, vermittelt vom Händler (Kreditkauf). Der Händler hat einen Vertrag mit einem Kreditinstitut geschlossen, wonach er in erster Linie für dieses Kreditinstitut Kreditverträge vermittelt. Oft ist das Kreditinstitut, z. B. beim Autohandel oder im Versandhandel, wirtschaftlich mit dem Händler verbunden. Der Unterschied zum reinen Abzahlungskauf liegt darin, dass trotz des gemeinsamen Abschlusses grundsätzlich eine rechtliche Trennung zwischen Kauf und Kredit besteht. Im Vertrag wird z. B. durch folgende Formulierung darauf hingewiesen:
Der Darlehensvertrag und der Kaufvertrag sind rechtlich voneinander unabhängig. Der Darlehensnehmer kann gegenüber der Bank keine Rechte, Einreden oder Einwendungen aus dem Kaufvertrag geltend machen. Das Darlehen ist daher auch dann voll zurückzuzahlen, wenn das Fahrzeug fehlerhaft übergeben wurde. Dies gilt nicht, wenn der Darlehensnehmer keine zumutbare Möglichkeit hat, seine Rechte aus dem Kaufvertrag gegenüber dem Verkäufer durchzusetzen.
Durch diese Klausel vermeidet der Verkäufer, dass dem Käufer die rechtliche Trennung verborgen bleibt, was einem Verstoß gegen das AGB-Gesetz gleichkäme. Der Kreditvertrag mit der Bank ist im übrigen ein Vertrag, der mit einem Ratenkredit identisch ist, was Ablauf und Bestellung von Sicherheiten betrifft. Eine Lohnabtretung ist beim reinen Teilzahlungskauf nicht üblich, wohl aber beim Kreditkauf. Der Händler haftet unter Umständen auch für den Kredit gegenüber der kreditgebenden Bank.
Da der Kreditkauf ähnlich wie ein Teilzahlungskauf abgeschlossen wird, besteht ein Widerrufsrecht von einer Woche.
Finanzierung über ein Kreditinstitut durch Aufnahme von Ratenkredit
Der Käufer besorgt sich bei einer Bank "Barkredit" und tritt gegenüber dem Verkäufer als Barzahler auf. In diesem Fall kann er - zumindest bei größeren Abschlüssen - meistens ein Barzahlungsskonto aushandeln. Dies ist beim Vergleich der Zinssätze für Teilzahlungskauf und Kreditkauf zu beachten.
Als Bankkredit ist bei kurzfristigem Bedarf zunächst eher ein Kontokorrentkredit (Dispositionskredit) geeignet; bei längerfristigem Kreditbedarf ist ein Ratenkredit empfehlenswert.
In welchen Formen werden Ratenkredite angeboten?
Der längerfristige Kredit an Konsumenten wird bei den Kreditinstituten ähnlich abgewickelt. Da meistens nach dem gleichen Verfahren der Zins- und Ratenberechnung vorgegangen wird, spricht man auch vom "genormten" Ratenkredit.
Während dieser Kredit früher als "Kleinkredit" oder "Anschaffungsdarlehen" bezeichnet worden ist, wird er heute unter den Bezeichnungen Privatkredit, Persönlicher Kredit, Privatdarlehen, Allzweckdarlehen, Sofortkredit oder ähnlich angeboten.
Die typische Grundform kann durch folgende Merkmale gekennzeichnet werden:
- fester Kreditbetrag, ausgezahlt in voller Höhe, regelmäßig höchstens 50 000 Euro,
- Laufzeit bis zu 72 Monaten,
- im voraus festgelegte Raten, die die Zinsen enthalten,
- einmalige Abschlussgebühr, häufig 2% des Darlehensbetrages,
- Lohnabtretung, evtl. Sicherungsübereignung als Sicherheit.
Als Zusatzangebote wird von manchen Banken auch ein Rahmenkreditvertrag angeboten, der auch als Abruf- oder Vorratskredit bezeichnet wird. Dabei wird ein Kreditrahmen (z. B. höchstens 50000 Euro) für einen bestimmten Zeitraum festgelegt. Der Kreditnehmer kann diesen Rahmen nach Bedarf ausnutzen. Die Zinsen sind aber nicht für die gesamte Dauer fest, sondern können angepasst werden. Die Rückzahlung erfolgt in Raten, wobei eine Mindestrate festgelegt wird.