Pensionsfonds

Bei den Pensionsfonds handelt es sich um ein Instrument der betrieblichen Alterversorgung.

Die Pensionsfonds des angelsächsische Raums stelle eigenständige Institutionen dar, die als Betriebszweck einzig die Finanzierung der Altersversorgung zum Gegenstand haben. Diese Pensionsfonds basieren rechtlich auf das trust law, das dem deutschen Recht der Stiftungen bzw. der Treuhandschaft ähnelt. Die Betriebe zahlen gewisse Beträge in den Pensionsfond ein, die dann risikogestreut angelegt werden. Dabei erfolgt die Verwaltung durch einen Treuhänder oder die Verwaltung wird durch einen Treuhänder überwacht. Das dabei entstehende Vermögen dient dazu, dem Anspruchsberechtigten in Form einer laufenden Zahlung oder in einer Einmalzahlung Leistungen zu gewähren.

Es gibt verschiedene Ausformungen der Pensionsfunds. So ist zunächst das System der defined contributions zu nennen. Danach zahlt der Arbeitgeber feste Beträge in den Pensionsfond ein. Zum anderen lässt sich das System der defined benefits nennen, nach dem der Anspruchsberechtigte einen festen Betrag ausgezahlt bekommt und der Arbeitgeber je nach der Performance des Pensionsfons Beiträge zu leisten hat.

Pensionsfonds sind in einigen Ländern Teil des Alterssicherungssystems. In diesen Ländern gelten bestimmte Vorschriften wie z. B. das Depotbankprinzip, Risikostreuungsvorschriften und spezielle Anforderungen an die Geschäftsleitung.

Gefordert wird für die Einführung von Pensionsfond in Deutschland, dass die Beiträge nicht in Unternehmen einbehalten werden, sonder dem Kapitalmarkt zugeführt werden, da hier eine sinnvolle Rendite erwirtschaftet werden kann und das Risiko durch eine Risikomischung verringert werden kann. Die Pensionsfonds dürfen nicht mit den durch das dritte Finanzmarktförderungsgesetz eingeführten Altersvorsorge Sondervermögen verwechselt werden. Bei diesen Institutionen handelt es sich um von Kapitalanlagegesellschaften aufgesetzte Investmentfonds, die die ihnen überlassenen Gelder in langfristige Substanzwerte anlegen. Hier ist eine Beteiligung des Arbeitgebers nicht vorgesehen, jedoch im Grunde möglich. Damit eignen sich die Altersvorsorge Sondervermögen sowohl zur privaten als auch zur betrieblichen Altersvorsorge.