Die Kreditversicherung ist nicht mit der Exportversicherung zu verwechseln

Die Kreditversicherung ist nicht nur Gegenstand der staatlichen Exportversicherung erfolgt auch im Rahmen der privaten Kreditversicherung von Ausfuhren deutscher Exporteure.

Die Unterschiede zwischen der staatlichen Kreditversicherung und der privaten Kreditversicherung bestehen zum einen im Versicherungsumfang und zum anderen in der Prämiengestaltung.

Dabei orientieren sich die privaten Kreditversicherer an folgenden Grundsätzen:

In Einzelfällen ergibt sich hier die Möglichkeit private Kreditversicherer bei staatlichen Exportversicherungen hinzuzuziehen, da sie diese gut ergänzen können. Als Beispiele lassen sich hier die Indeckungnahme von Bartergeschäften, Absicherung gegen ungerechtfertigte Inanspruchnahme aus Garantien oder der Absicherung von Risiken aus Beschlagnahmung von Vermögen im Ausland nennen.

Bei der Kreditversicherung können im Ausland sitzende Versicherungsunternehmen ebenfalls in die Betrachtung einbezogen werden.

Bei der staatlichen Exportversicherung handelt es sich um eine Unterstützung der Auslandsaktivitäten der deutschen Wirtschaft. Die dabei eingesetzten Instrumente sind:

Bei der Antragstellung auf eine Exportversicherung, die formgebunden ist, ist darauf zu achten, dass diese vor dem Risikobeginn erfolgen muss. Die „Allgemeinen Bedingungen für Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland“ regeln sowohl Verfahren als auch die Entscheidungsgrundsätze.

Im Rahmen der Risikosystematik wird auf die Insolvenzfähigkeit des Vertragspartners bzw. des Garanten abgestellt. Dabei wird unterschieden, ob es sich bei dem Vertragspartner um ein insolvenzfähiges privatwirtschaftlich organisiertes Unternehmen handelt oder ob es sich um den jeweiligen Staat handelt.