Kreditsicherheiten

Die Banken haben in Deutschland keine gesetzliche Pflicht zur Berücksichtigung von Kreditsicherheiten. Wann diese in ein Darlehen hereingenommen werden, oder nicht, ist nicht konkret gesetzlich geregelt. Weder im Kreditwesengesetz, noch in der Solvabilitätsverordnung oder in den Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft finden sich hierzu feste Vorschriften.

Die Banken dürfen also nach einer Bonitätsanalyse völlig autonom entscheiden, wann sie welche Kreditsicherheiten vom Kunden verlangen. Der Kreditnehmer kann jedoch selbst ein Interesse an der Besicherung seines Darlehens haben, da sich durch ausreichende Kreditsicherheiten die Kosten erheblich senken lassen. Bankübliche Kreditsicherheiten müssen gewisse Voraussetzungen erfüllen. Das sind beispielsweise eingeschränkte Wertschwankungen während der Laufzeit. Auch unverzügliche Liquidisierbarkeit ist ein wichtiges Kriterium, Kreditsicherheiten müssen unproblematisch zu Geld zu machen sein. Des Weiteren dürfen keinerlei positive Korrelationen mit der wirtschaftlichen Lage des Kunden vorhanden sein.

Zu den gängigen Kreditsicherheiten gehören beispielsweise die Grundpfandrechte, bei denen Grundschulden als Sicherung verwendet werden. Eine weitere Möglichkeit zur Kreditsicherung ist die Bürgschaft durch Dritte, zum Beispiel eines Gesellschafters für seine GmbH oder eines Ehepartners für den anderen. Im Privatkundenbereich sind sogenannte Zessionen häufig verwendete Kreditsicherheiten. Das sind Forderungsabtretungen, also etwa aus Lohn und Gehalt eines Kreditnehmers. Als Abtretungssicherheit eignen sich aber auch Lebensversicherungen, Feuerversicherungen oder Kaskoversicherungen, je nach Art des Kredites. Ebenfalls die Verpfändung kann eine Kreditsicherung darstellen. Man spricht hier vom sogenannten Lombardkredit. Die Verpfändung kann etwa entsprechende Wertpapierbestände betreffen.