Kreditprüfungen

Kreditprüfungen gehen stets der Gewährung eines Darlehens voraus. Sie dienen vor allem der Beurteilung der Bonität des Antragstellers, ob es sich dabei nun um eine Privatperson oder um ein Unternehmen handelt.

Für unterschiedliche Kunden stehen den Banken für die Kreditprüfungen verschiedene Instrumente für die Bonitätsanalyse zur Verfügung. Auf der Grundlage dieser Analyse wird dann eine Kreditrückzahlungsprognose erstellt. Diese Prognose basiert einerseits auf der Auswertung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kunden, andererseits aber beispielsweise auch auf der Persönlichkeitsstruktur innerhalb von Unternehmen. Dieser erste Teil bei Kreditprüfungen wird als Kreditwürdigkeitsprüfung bezeichnet, darauf folgt gegebenenfalls noch eine sogenannte Kreditfähigkeitsprüfung. Die Prüfung der Kreditfähigkeit kommt vor allem bei größeren Unternehmen in Betracht, sie soll feststellen, ob der Antragsteller überhaupt berechtigt ist, rechtsgültige Verträge für das Unternehmen abzuschließen und zu unterschreiben. Der wesentliche Bestandteil von allen Kreditprüfungen ist jedoch die Feststellung der Kreditwürdigkeit, wozu auch die Prüfung der vorhandenen Kreditsicherheiten gehört.

Bei Kreditprüfungen wird zuerst gewährleistet, dass durch die Zusage für ein neues Darlehen das bewilligte Kreditlimit beim Kunden nicht überschritten wird. Der Bankmitarbeiter prüft dann die offenen Aufträge, Lieferungen, Fakturabelege und Posten eines Unternehmens. Bei den offenen Posten werden insbesondere überfällige Posten unter die Lupe genommen, diese dürfen einen gewissen Prozentsatz nicht überschreiten. Der älteste offene Posten darf eine maximale Anzahl an Tagen nicht übersteigen. Diese Phase wird als statische Prüfung bezeichnet. Während dieser statischen Phase wird der Wert aller relevanten Belege ermittelt. Ein Kredit kann nur gewährt werden, wenn dieser Wert sich im Rahmen der Vorgaben bewegt. Der dynamische Teil berücksichtigt den offenen Auftragswert.