Kreditgenossenschaften

Als eine Gemeinschaft mit nicht geschlossener Mitgliederzahl, dienten die Kreditgenossenschaften ursprünglich ausschließlich der wirtschaftlichen Förderung ihrer Mitglieder.

Die Vergabe von Krediten an gewerbliche und landwirtschaftliche Betriebe war das ursprüngliche Ziel dieser so genannten Selbsthilfeorganisation. Erst nach und nach kamen für die Kreditgenossenschaften weitere Funktionen und Aufgaben im Bankgeschäft hinzu. Die vielfältigen Bereiche, die im Laufe der Zeit mit abgedeckt werden mussten, machten es notwendig sich auch anderen Banken üblichen Tätigkeiten zu öffnen. Allerdings immer noch auf die per Definition nicht festgelegte Zahl der Mitglieder beschränkt. Mitglied wurde und wir man heute noch, indem man einen Anteil der Genossenschaft erwirbt, in der Höhe beschränkt, angelegt wird und so wieder dem Mitglied zu Gute kommt.

Die meist aus dem ländlichen Bereich bekannten Genossenschaftsbetriebe für den Handel mit ländlichen Gütern gehören ebenfalls zu den Kreditgenossenschaften. Seit 1974 ist es durch eine gesetzliche Regelung erlaubt als so genannte Universalbank auch im nicht Mitgliedergeschäft tätig zu sein. Die Kreditgenossenschaften arbeiten in vielen Bereichen mit Versicherungsunternehmen und anderen Kooperationspartnern zusammen. Kreditgenossenschaften verfügen über eine besondere Rechtsform im Bankgeschäft, die sich eingetragene Genossenschaft, abgekürzt e. G., nennt und somit einen Sonderstatus im Bankwesen einnimmt. Im Vordergrund in allen geschäftlichen Transaktionen steht bei den Kreditgenossenschaften, im Gegensatz zu anderen Kreditinstituten immer die Förderung der einzelnen Mitglieder. Der maximale Gewinn steht dahinter und kommt den Mitgliedern in verschiedenen Formen zu Gute. Mit zahlreichen Filialen in ganz Deutschland gehören die Kreditgenossenschaften zu den großen Arbeitgebern und erzielen im Vergleich gute Gewinne. Sie überzeugen durch ihren Status mit einer besonderen Kundenorientierung.