Krediteröffnungsvertrag

Vor dem Krediteröffnungsvertrag sollte man einiges beachten. Wer mit dem Gedanken spielt sich wegen einer größeren Anschaffung oder eines Wunsches an die Kreditabteilung einer Bank zu wenden, sollte sich im Klaren sein, dass ein Kredit immer eine Bindung für einen relativ langen Zeitraum darstellt.

Deshalb sollte man das betreffende Kreditinstitut mit großer Sorgfalt auswählen. Am Anfang stehen sicher die Verhandlungen mit einem Sachbearbeiter, die Bonitätsprüfung und auch die Auskunft der Schufa. Sind alle Formalitäten erledigt kommt es zum Abschluss eines Kreditvertrages. Der Krediteröffnungsvertrag ist ein sehr wichtiges Dokument, das alle Daten enthält, die für die Vergabe des Kredites von Bedeutung sind.

Auch wenn in Gesprächen alle Punkte erörtert wurden, so sollte man vor Unterzeichnung den Krediteröffnungsvertrag sorgfältig lesen. Er enthält neben dem Nominalzinssatz die Auflistung aller Gebühren und weiterer Faktoren, die für die Kosten des Kredites von Bedeutung sind.

So können im Krediteröffnungsvertrag auch besondere Vereinbarungen vermerkt sein, die zwischen Kreditgeber und -nehmer getroffen wurden. Solche Vereinbarungen können zum Beispiel ein Verzicht auf Sondertilgung oder eine tilgungsfreie Anfangsphase sein – eine Variante, die bei Baudarlehen oft gewählt wird. Auf jeden Fall sind alle Eintragungen im Krediteröffnungsvertrag für beide Seiten bindend. Im Krediteröffnungsvertrag findet man auch den wichtigen Hinweis auf den effektiven Jahreszins, der letztendlich Auskunft darüber gibt, wie günstig oder auch teuer ein Kredit wirklich ist. Änderungen am Krediteröffnungsvertrag können später nur mit beidseitigem Einverständnis vorgenommen werden. Sollte sich also ein Fehler oder ein Missverständnis eingeschlichen haben, kann nur eine vorherige sehr aufmerksame Prüfung vor unangenehmen Überraschungen bewahren. Der Krediteröffnungsvertrag kann somit as Grundlage des Kreditgeschäftes betrachtet werden.