Kreditbesicherungsgarantie

Eine Kreditbesicherungsgarantie wird in der Regel bei Geschäften mit dem Außenhandel notwendig. Hierbei geht es darum, dass die Bank diese Kreditbesicherungsgarantie vergibt, um die Rückzahlungsverpflichtung aus Krediten sicher zu stellen.

Dieses kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn ein Unternehmen eine ausländische Tochterfirma unterhält und diese im Ausland für irgendwelche Zwecke des Einkaufs und der damit verbundenen Produktion von Gütern einen Kredit aufnehmen will oder muss. Da kann es ohne Zweifel dazu kommen, dass die kreditgebende Bank nicht zu einer sogenannten Direktbesicherung bereit sein wird, sondern auf eine Kreditbesicherungsgarantie besteht, welche von der Bank der Mutterfirma ausgegeben werden muss.

Dies ist als einen Schutz für die kreditgebende Bank zu sehen, dass sie im Ernstfall ihre Zahlungen weiterhin erhalten wird, sei es nun in Form der vereinbarten, monatlichen Raten oder ebenfalls als fällig werdende Gesamtsumme.

In jedem Fall wird die kreditgebende Bank eine Kreditbesicherungsgarantie verlangen, wenn das Tochterunternehmen nicht über die ausreichende Bonität verfügt und somit unter Umständen zu erwarten sein kann, dass die monatliche Kreditbedienung nicht erfolgen wird. Da Sicherheiten, die bei einem Kredit hinterlegt werden müssen, im allgemeinen im Ausland schwieriger zu verwerten sind, bildet die Kreditbesicherungsgarantie eine perfekte Alternative für das im Ausland ansässige Tochterunternehmen, hier weiter liquide zu sein und seinen Geschäften auch zukünftig nachgehen zu können. Eine Kreditbesicherungsgarantie für Privatpersonen, welche im Ausland Geld aufnehmen möchten und dabei noch über ein Konto im Heimatland verfügen, ist nicht der Regelfall und auch nicht als sinnvoll zu erachten, so dass dieser Begriff nur in der Firmenwelt bekannt ist.