Kreditbedienung

Wird bei einer Bank ein Kredit abgeschlossen, wird im Vertrag ein Tilgungsplan enthalten sein.

Dieser erfordert eine monatliche Kreditbedienung mit einer vorab festgesetzten Rate. In der Regel wird das Kreditinstitut zu dem jeweiligen Termin den fälligen Betrag vom Konto des Kreditnehmers abbuchen, so dass eine automatische Kreditbedienung erfolgt. Der Kreditnehmer hat dann dafür zu sorgen, dass der abzubuchende Betrag zu dem gewählten Zeitraum zur Verfügung steht. Wenn es aus irgendwelchen Gründen über einen längeren Zeitraum nicht zu einer Kreditbedienung kommt, hat die kreditgebende Bank das Recht, den Gesamtbetrag auf einmal zurückfordern zu können.

Dies hat dann zur Folge, dass der Kreditnehmer sich möglicherweise überschuldet und auch andere Zahlungsforderungen nicht mehr bedient werden können.

Vielfach werden Kredite auch gesamtschuldnerisch abgeschlossen, was besonders bei Ehepaaren oder gemeinschaftlichen Lebensbeziehungen vorkommt. Häufig ist dies bei der Aufnahme von einem Baudarlehen der Fall. Sollte sich diese Beziehung auflösen, dann sind beide weiterhin zu einer Kreditbedienung verpflichtet. Dies bedeutet im Klartext: zieht einer der beiden Personen aus dem gemeinschaftlich erbauten und bewohnten Objekt aus, dann wird er auch weiterhin zur Zahlung verpflichtet sein. Die Verpflichtung zur Kreditbedienung bleibt also darüber hinaus erhalten, auch wenn der zurückbleibende Partner in der Hauptsache die monatliche Zahlung übernehmen wird. Sollte er jedoch nicht in der Lage sein, der Verpflichtung nachzukommen, wird die Bank sich automatisch an den ausgezogenen Kreditnehmer wenden, da für diesen keine Möglichkeit besteht, aus dem Vertrag entlassen zu werden. Daher ist es anzuraten, die monatliche Rate so zu wählen, dass in jedem Fall eine Kreditbedienung stattfinden kann.