Der Kreditvertrag kann von jedem Teil ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden
Die Krediteinräumung ist unbeschadet eines jederzeitigen fristlosen Kündigungsrechts beider Parteien zunächst bis (z. B. 6 Monate) befristet. Sie kann auf Antrag verlängert werden.
Für den Kreditnehmer hat obige Klausel den Vorteil, dass er bei wesentlich günstigeren Konditionen einer anderen Bank jederzeit die kreditgebende Bank wechseln kann. Dies wird aber problemlos nur bei hervorragender Kreditwürdigkeit möglich sein. Praktisch kann und wird die kreditgebende Bank nicht willkürlich von der Kündigungsklausel Gebrauch machen, sondern nur dann, wenn "Gefahr im Verzug" ist; allerdings kann die Bank selbst entscheiden, wann dieser Zeitpunkt gekommen sein mag. Am Ende des vereinbarten Zeitrahmens muss der Kredit entweder zurückgeführt oder ein Verlängerungsantrag gestellt werden.
1. Mehrere Kreditnehmer
Mehrere Kreditnehmer haften für die Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag als Gesamtschuldner.
Sind zum Beispiel Eheleute oder Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft gemeinsam verpflichtet, kann sich die Bank nach ihrem Belieben mit der vollen Summe an jeden Vertragspartner halten, regelmäßig an den, bei dem sie am ehesten befriedigt wird. Eine interne Ausgleichspflicht der Kreditschuldner untereinander betrifft die Bank nicht!
2. Auskunft des Kreditnehmers
Der Kreditnehmer hat der Bank oder einem von dieser beauftragten Treuhänder jederzeit Einblick in seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu gewähren, insbesondere auf Anfordern seine Bücher, Bilanzen, Abschlüsse und Geschäftspapiere vorzulegen oder die Einsicht und Prüfung dieser Vorgänge zu gestatten, jede gewünschte Auskunft zu erteilen und die Besichtigung seines Betriebes zu ermöglichen. Soweit die genannten Unterlagen auf Datenträgern gespeichert sind, ist der Kreditnehmer verpflichtet, diese in angemessener Frist lesbar zu machen. Die Bank ist berechtigt, jederzeit die öffentlichen Register sowie das Grundbuch und die Grundakten einzusehen und auf Rechnung des Kreditnehmers einfache oder beglaubigte Abschriften und Auszüge zu beantragen, ebenso Auskünfte bei Versicherungen, Behörden und sonstigen Stellen, insbesondere Kreditinstituten einzuholen, die sie zur Beurteilung des Kreditverhältnisses für erforderlich halten darf.
Der Bank gegenüber darf es keine Geheimnisse geben! Gleichwohl darf diese Klausel nicht erschrecken. Zu einem vertrauensvollen Verhältnis zwischen Kreditnehmer und Bank gehört die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Dies geschieht im Rahmen der Kreditberatung sowieso. Zudem muss eine Bank ja nicht von allen Klauseln des Vertrages Gebrauch machen. Sie wird z. B. im Regelfall nicht einen Wirtschaftsprüfer beauftragen, dessen Kosten der Kunde tragen müsste.
3. Kosten des Vertrages
Alle durch den Abschluss und Vollzug dieses Vertrages einschließlich der Sicherheitenbestellung entstehenden Kosten trägt der Kreditnehmer. Diese Klausel bedarf kaum einer Erklärung. Es sei aber darauf hingewiesen, dass zu den Kosten auch die Kosten einer etwaigen Verwertung der Sicherheiten gehören.
4. Gerichtsstand für Kredite ohne Schufa für Arbeitslose
Soweit sich die Zuständigkeit unseres allgemeinen Gerichtsstandes nicht bereits aus § 29 Zivilprozeßordnung ergibt, sind wir berechtigt, unsere Ansprüche im Klageweg an unserem allgemeinen Gerichtsstand zu verfolgen, wenn der im Klageweg in Anspruch zu nehmende Kreditnehmer Kaufmann oder eine juristische Person ist oder nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus der Bundesrepublik Deutschland oder dem Land Berlin verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
5. Rechtswirksamkeit
Sollten Vereinbarungen, die in diesem Vertrag getroffen sind, ganz oder teilweise der Rechtswirksamkeit ermangeln oder nicht durchgeführt werden, so sollen dennoch die übrigen Vereinbarungen wirksam bleiben.
6. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Bank weist ausdrücklich darauf hin, dass ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Vertragsbestandteil sind.
Privatpersonen können regelmäßig nur an ihrem Wohnort verklagt werden. Kaufleute oder juristische Personen können nach dem weiteren Inhalt der Klausel am Gerichtsstand der Bank verklagt werden. Dies kann nachteilig sein, wenn der Geschäftssitz des Kreditnehmers verlegt wird oder die Bank an einem weiter entfernten Ort ihren Sitz hat.
Durch das AGB-Gesetz ist es möglich, dass eine Klausel des Vertrages ungültig sein könnte; die übrigen Bestandteile gelten dann trotzdem. Für die ungültige Klausel gelten unter Umständen die allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Eine Streichung von einzelnen dieser besprochenen Klauseln dürfte der Bank gegenüber kaum durchsetzbar sein. Die Banken müssen sich bei der Vielzahl der abgeschlossenen Verträge an einheitliche Normen halten, um ihre rechtlichen Risiken möglichst gering zu halten.
Dass die Banken schließlich bei jeder Art der Kreditvergabe entweder den Kreditnehmer persönlich kennen müssen oder er sich mit Lichtbildausweis "legitimieren" muss, ist für die rechtliche Sicherheit der Bank selbstverständlich. Aber die Banken sind dazu auch gesetzlich verpflichtet, weil mit der Kreditvergabe meistens eine Kontoeröffnung verbunden ist.