Gesellschafterdarlehen, die Höhe ist entscheidend

Bei einem Gesellschafterdarlehen handelt es sich um ein Darlehen eines Gesellschafters an seine Gesellschaft.

Die Kreditgewährung bei Kapitalgesellschaften erfolgt in Form eines echten Darlehens und unterliegt als Dauerschuld der GewSt. Ein Gesellschafterdarlehen bei einer KG ist bei Teilhaftern gegeben, wenn das Haftungskapital voll eingezahlt ist. Bei der OHG verhält sich das mit dem Gesellschafterdarlehen anders. Hier bestehen zwischen den Vollhaftern und der Gesellschaft keine Forderungen und Schulden. Als Einlagen werden bei persönlich haftenden Gesellschaftern die Gesellschafterdarlehen gewertet, so dass ihre Rückzahlung eine Entnahme darstellt.

Sollten grundsätzlich Bedenken gegen die Ablösung von Bankkrediten und gegen die Umfinanzierung von Lieferantenkrediten bestehen, dann sollte eine Finanzierung zur Ablösung von Eigenkapital auch vermieden werden. Hier kommen verschiedene Fragen auf den Gesellschafter zu. Es natürlich Fälle in denen es sinnvoll sein kann, Eigenkapital aus dem Unternehmen zu ziehen. Diese Fälle stellen jedoch eher Ausnahmen dar.

Als Gründe für die Ablösung von Bankkrediten sind hier Konditionenverbesserungen oder ein fehlendes Vertrauen gegenüber der derzeitige Bank zu nennen. Geringfügig bessere Konditionen werden jedoch schnell von zusätzlich anfallenden Kosten für den Aufbau der neuen Geschäftsbeziehung kompensiert. Persönliche Gründe, die zum Ablösen eines Kredites führen sind hier skeptisch zu beurteilen. Insgesamt ist die Ablösung von Krediten durch andere Kreditinstitute als kritisch anzusehen.