Genussschein

Beim Genussschein handelt es sich um die verbrieften Genussrechte.

Das Genussrecht sichert den Anlegern keinen festen Zins zu, sondern beteiligt diese am Reingewinn des Unternehmens. Dabei ähneln die Genussrechte je nach Ausgestaltung dem Beteiligungskapital. Eingesetzt werden Genussrechte zum einen bei Sanierungen, wenn davon auszugehen ist, dass die Sanierung erfolgreich verläuft oder zum anderen bei Abwicklungen von Unternehmungen, wenn aus der Abwicklungsmassen noch Verwertungserlöse erzielt werden können. Voraussetzung für die Ausgabe von Genussrechten ist eine drei viertel Mehrheit auf der Hauptversammlung. Die Aktionäre erhalten dann Bezugsrechte für die Genussscheine.

Das Kapital, dass dem Unternehmen durch die Ausgaben von Genussscheinen zufließt, wird Genussrechtskapital genannt. Bei den Banken ist dieses Kapital begrenzt als Eigenkapital anerkannt. Genussscheinen, die dem Inhaber, einem Namen oder einer Order zugeordnet werden, werden häufig Gewinnanteilsscheine beigefügt. Den in Deutschland üblichen und börsennotierten Genussscheinen werden meistens eine variable Ausschüttung sowie ein Rücknahmeversprechen zugewiesen.

Es lassen sich grundsätzlich anhand der Ausschüttungsbestimmungen unterscheiden.

Somit handelt es sich bei einem Genussrecht um einen verbrieften Anspruch auf einen Anteil am Rohgewinn bzw. am Liquidationserlös, jedoch ohne Stimmrecht am betroffenen Unternehmen. Von daher besitzt Genussrechtskapital den Charakter von Eigenkapital.

Für den Emittenten von Genussscheinen ist dies Form der Finanzierung sehr interessant, da die hier anfallenden Auszahlungen als Betriebskosten abgesetzt werden können, wenn der Inhaber nicht am Liquidationserlös beteiligt ist und der Genussschein befristet ist bzw. der Inhaber ein Kündigungsrecht besitzt. Somit weist das Genussrechtskapital wesentliche Merkmale von Fremdkapital auf.

Genussscheine werden auch als Ausgleich bei einem Forderungsausfall bei Sanierungen gewährt. Des Weiteren werden Genussscheine als Dividendenausgleich zugestanden.

Es ist ratsam die Genussscheinbedingungen vor dem Kauf genau zu studieren.