Forfaitierung

Bei der Forfaitierung handelt es sich um den Verkauf von nachträglich fällig werdenden Forderungen aus Warenlieferung oder Dienstleistungen, wobei der Rückgriff auf den Verkäufer bei Nichtbezahlen des Verkäufers ausgeschlossen wird. Der Bergriff Forfaitierung stammt vom französischen Begriff al forfait ab, was soviel bedeutet, wie „in Bausch und Bogen“.

Grundlage der Forfaitierung ist ein Kaufvertrag zwischen dem Exporteur und dem Kreditinstitut, dessen Erfüllung durch die Abtretung der zu verkaufenden Forderung zustande kommt. Die Forfaitierung lässt sich grundsätzlich auf alle Arten von Forderungen anwenden. Da der Forfaiteur jedoch in der Regel nicht bereit etwaige Risiken, die sich aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen ergeben können zu übernehmen, erfolgt die Forfaitierung nur bei abstrakten und einredefreien Forderungen zustande. Da hierbei die Forderung von zugrunde liegenden Geschäft losgelöst wird, kann hier der keine Einwände des Schuldners gegenüber den Forfaiteur geltend gemacht werden.

Buchforderungen sind nur selten Gegenstand einer Forfaitierung, da mögliche Einreden und Aufrechnungsmöglichkeiten des Schuldners bestehen. In diesem Falle kann mit der Offenlegung der Forderung die fehlende Abstraktheit abgeschafft werden und mit der Zustimmung des Schuldners auf Einreden zu verzichten auch die Einredefreiheit gewährleistet werden. Die Forderung geht mit dem Abschluss des Forfaitierungsvertrages zwischen dem Kreditinstitut und dem Exporteur über. Somit haftet der Exporteur als Forderungsverkäufer nur für den Bestand der Forderung, jedoch nicht für die Erbringlichkeit der Forderung. Der Exporteur erhält eine Auszahlung zum Barwert der Forderung.

Die Kosten für die Forfaitierung bestehen zunächst in der laufzeitkongrunden Refinanzierung Wertes am Geld- bzw. Kapitalmarkt der betreffenden Währung. Dazu kommt noch die Marge für das Kreditinstitut, die je nach Risiko unterschiedlich ausfällt.

Für den Exporteur bietet die Forfaitierung folgende Vorteile: