Finanzierungsreserven

Die Finanzierungsreserven sind bei der Bewältigung von Krisensituationen und bei der Verfolgung unternehmensstrategischer Zielsetzungen eine wesentliche Voraussetzung. In der Regel lassen sich Finanzierungsreserven im Rahmen der normalen Bilanzanalyse nicht ermitteln.

Zu den Finanzierungsreserven zählen insbesondere:

Bei der Betrachtung der Finanzierungsressourcen stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten das Unternehmen zur zusätzlichen Liquiditätsschöpfung hat.

Eine rechnerisch knappe Liquidität ist unbedenklich, wenn das Unternehmen über ausreichend freie Kreditlinien verfügt oder die Möglichkeit besitzt, beispielsweise zusätzliche langfristige Mittel unter Belastung seines Grundvermögens aufzunehmen.

Es sollte daher regelmäßig erfragt werden, über welche Kreditlinien ein Unternehmen verfügt, um den freien Liquiditätsspielraum anhand der Evidenzauswertungen der Deutschen Bundesbank oder zumindest anhand der letzten Bilanz- bzw. der letzten Zwischenabschlüsse feststellen zu können. Auch die freien Beleihungsspielräume sollten möglichst durch Informationen über für langfristige Kredite gegebene Sicherheiten festgestellt werden. Bei Kapitalgesellschaften ist die Stellung von Sicherheiten im Anhang anzugeben. Von dritter Seite gestellte Sicherheiten (zum Beispiel Bürgschaften der Gesellschafter oder dingliche Sicherheiten aus dem Privatvermögen der Gesellschafter) sind im Anhang nicht aufzuführen. Eine Überprüfung des für die Kreditvergabe wichtigen Grundsatzes der sicherheitenmäßigen Gleichbehandlung aller kreditgebenden Banken ist somit anhand des Anhangs nur eingeschränkt möglich. Immerhin lässt sich jedoch dem Anhang entnehmen, inwieweit die Aktiva eines Unternehmens durch Sicherheitenstellung bereits belastet sind, woraus sich Rückschlüsse auf freie Beleihungsspielräume und damit auf vorhandene Liquiditätsreserven ziehen lassen.