Factoringkredit

Beim Factoring besteht die Kreditleistung darin, dass der Kreditgeber (Factor) aufgrund vertraglicher Vereinbarungen kurzfristige, offene Forderungen seiner Kunden ankauft. Er gewährt somit im Umfang des Kaufpreises einen Kredit, da die Forderungen im Regelfall erst zu einem zukünftigen Zeitpunkt fällig sind. Der Factoringkredit wird dann nicht durch den Kreditnehmer selbst, sondern durch dessen Schuldner zurückgezahlt.

Beim Factoring ist zwischen dem offenen und dem verdeckten Verfahren zu unterscheiden:

Aufgrund des höheren Risikos bei stiller Zession bevorzugen die Kreditgeber das offene Verfahren, weil dabei erstens eine Überprüfung der Existenz der abgetretenen Forderung möglich ist, zweitens die Zahlungen unmittelbar an dien Factor zu leisten sind.

Die Laufzeit von Factoringkrediten korrespondiert mit dem Zahlungsziel der Forderungen und wird im Regelfall 90 Tage nicht überschreiten. Zur Absicherung von eventuellen Zahlungsausfällen wird ein bestimmter Prozentsatz (häufig 10 Prozent) des Forderungsbetrages einem Sperrkonto zugeführt und bei Tilgung des Kredits freigegeben. Der Preis für den Factoringkredit schließt die Abgeltung der vom Kreditgeber eingesetzten Liquidität ein sowie eine Risikoprämie (Delkrederegebühr), deren Höhe von der Qualität der jeweiligen Forderung abhängt.

Zwar handelt es sich bei Factoringkrediten in rechtlicher Hinsicht nicht um Kreditleistungen, da Factoring nicht zu den Bankgeschäften im Sinne des § 1 Kreditwesengesetz gerechnet wird. Wirtschaftlich betrachtet stellt Factoring aber sehr wohl eine Kreditleistung dar, da Leistung und Gegenleistung zeitlich auseinander fallen.