Erbbaurecht

Beim Erbbaurecht handelt es sich um das Recht ein Bauwerk auf ein fremdes Grundstück zu bauen.

Meist sind es Häuser, die auf Böden der Gemeinde, Stadt oder der Kirche gebaut werden. Dieses Grundstück ist für die Zeit von 99 Jahren wie Eigentum zu behandeln und kann in diesem Zeitraum verkauft, vererbt oder vermietet werden. Nach den 99 Jahren fällt es an den Eigentümer zurück. Nach gemeinschaftlicher Erklärung wird beim Erbbaurecht ein Eintrag ins Erdbaugrundbuch getätigt. Bezahlt wird bei der Erbpacht in Form von Erdbauzinsen. Diese werden vereinbart und müssen dann für die ganze Nutzungsdauer gezahlt werden. Der Mieter kann nun nach Erbbaurecht ein vorher vereinbartes Gebäude oder Haus bauen, das ihm gehört. Das Grundstück kann auch belastet werden, in diesem Fall braucht man aber eine Genehmigung durch den Grundstückseigentümer.

Es gibt Rechte und Pflichten beim Erbbaurecht die klar definiert sind, es können aber auch noch weitere Vereinbarung getroffen werden. Diese Vereinbarung beim Erbbaurecht können zu den Themen Versicherung, Bauart, Verwendung bis zur Bezahlung individuell ausgehandelt werden. Das Erbbaurecht ist interessant für Leute mit geringerem Budget, da die Erdbauzinsen geringer sind als die Zinsen und Tilgung eines normalen Grund und Bodens. Da Häuser im heutigen Baustil sowieso nicht länger als 99 Jahre halten, wird das Erbbaurecht immer interessant für viele. Gerade Familien mit vielen Kindern zahlen hier weniger Zinsen und haben so einen großen Vorteil beim Hausbau. Die Erdbauzinsen können bei kinderreichen Familien bei 2% Anfang und insgesamt können diese bis 6% hochgehen. Informieren Sie sich bei ihrem Notar über das Erbbaurecht und, ob das für sie lukrativ ist.