Effektenlombardkredit

Während ein herkömmlicher Lombardkredit durch die Verpfändung beliebiger banküblicher Gegenstände besichert werden kann und nicht zwingend zweckgebunden ist, kennzeichnet den Effektenlombardkredit die Verpfändung von Wertpapieren zum Zwecke des Neuerwerbs weiterer Effekten. Erste Voraussetzung für einen Effektenlombardkredit ist also ein bereits vorhandenes Wertpapierdepot. Darüber wird mit der Bank ein Verpfändungsvertrag abgeschlossen. Die anteilige Finanzierung von Wertpapieren durch Kredite nennt man Margin Trading. Durch diese Geschäftspraktik wird der sogenannte Leverage Effekt hervorgerufen, ein Hebeleffekt, der die Rendite eines Depots erheblich beeinflussen kann. Das kann einerseits bedeuten, dass die Gewinne maximiert werden, andererseits können aber auch die Verluste erhöht werden. Die Kredithöhe hängt beim Effektenlombardkredit vom Beleihungswert ab. Dieser wiederum wird aufgrund der Börsenwerte der im Depot enthaltenen Papiere ermittelt.

Um den Beleihungswert genau fest zu legen, werden die Wertpapiere unterteilt und der Marktwert der jeweiligen Kategorie wird berechnet. Davon nimmt man einen bestimmten Prozentsatz und weist diesen jeweils als Beleihungswert aus. Jede Gattung von Wertpapieren hat ihren eigenen Beleihungswert, aus allen wird die Summe errechnet und daraus die maximale Kredithöhe festgesetzt. Auf Grund von dieser Praxis kann es bei schwankenden Börsenkursen leicht zu einer Unterdeckung kommen. Wird das Kreditlimit nicht angepasst, treten für die Bank Nachbesicherungsrechte in Kraft. Man nennt das auch Margin Call. Wenn der Kunde der Aufforderung der Bank, weitere Wertpapiere zur Verpfändung bereit zu stellen, nicht nachkommt, kann die Bank ihre Forderungen durch den eigenmächtigen Verkauf von Papieren aus dem Depot befriedigen.