Dividende

Die Dividende ist die Ausschüttung von Gewinn einer Aktiengesellschaft. Es kann der ganze Gewinn oder nur ein Teil des Gewinns als Dividende ausgeschüttet werden.

Wie und wie viel ausgeschüttet wird, wird auf der Hauptversammlung eines Unternehmens entschieden. Dies nennt man Ausschüttungsbeschluss. Dabei wird eine Dividende pro Aktie festgelegt. Gewinne aus Kapitalgesellschaften sind Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Privatvermögen. Bei Betriebsvermögen sind es Betriebseinnahmen, die somit als Gewinn in die Einnahmen des Unternehmens einfliesen.

Der Kapitalertragssteuerabzug erfolgt immer bei einer Dividende. Der Gewinn einer Kapitalanlage wird mit einem Körperschaftssteuersatz von 25% versteuert, dies nennt man Halbeinkunftsverfahren. Auch bei Nichtausschüttung der Dividende wird die Körperschaftsteuer fällig. Beim Aktienbesitzer werden Dividenden zur hälfte in die Einkommensteuer eingerechnet.

Man muss mit einer Versteuerung von ca. 40 % rechnen inklusive Gewerbesteuerbelastung und Solidaritätszuschlag. Die Höhe der Dividende wird nach dem Aktiengesetz und der Satzung des Unternehmens berechnet. Hier muss einiges beachtet werden, die Rücklagenbildung beispielsweise hat Vorrang. Auf den Bilanzgewinn hat der Aktionär zwar sein Recht aber auch hier können durch die Satzung des Unternehmens andere Vereinbarungen getroffen worden sein. Auch durch Gewinnverwendungsbeschlüsse des Unternehmens können Aktionäre keine Dividende bekommen. Sollte beim Jahresabschluss versucht werden den Gewinn in die Rücklagen der Firma unterzubringen, so darf nur die Hälfte als Gewinnrücklage veranschlagt werden.