Diskontkredit
Beim Diskontkredit kauft die Bank Wechsel vor Fälligkeit unter sofortigem Abzug von Zinsen an. Der Diskontkredit ist für Betriebe der billigste Geldkredit, den man von Kreditinstituten erhalten kann. Dies hat zwei Hauptgründe:
- Die Kreditinstitute erhalten ihrerseits günstige Kredite von der Bundesbank zum "Diskontsatz" der Bundesbank.
- Der Diskontkredit wird von den Banken formal einfach abgewickelt und verursacht trotz guter Sicherheit wenig Verwaltungsaufwand.
Wie wird mit Wechsel bezahlt?
Lieferanten verlangen von ihren gewerblichen Käufern oft keine Barzahlung, sondern geben ein "Zahlungsziel", also eine Stundung des Kaufpreises. Die dem Verkäufer zustehende Forderung wird mittels des Wechsels verbrieft und damit einfach und sicher übertragbar gemacht. Der Verkäufer stellt das Wechselformular aus, in dem der Käufer als "Bezogener" zur Zahlung des Betrages an einem bestimmten Fälligkeitstag ("Verfalltag") aufgefordert wird. Wenn der Bezogene durch seine Unterschrift die Forderung anerkennt ("akzeptiert"), hat der Verkäufer einen Schuldschein, den er nach den Bestimmungen des Wechselgesetzes weitergeben kann. Er kann sich insbesondere bei Banken Bargeld beschaffen, wenn diese den Wechsel ankaufen. Die Bank ist durch die strengen Bestimmungen des Wechselgesetzes und die Unterschriften der Beteiligten auf dem Wechsel gesichert.
Wie wird ein Diskontkredit abgewickelt?
- Der um die Zinsen verminderte Gegenwert des Wechsels wird auf dem Konto des Einreichers gutgeschrieben. Der Kredit ist auf dem Konto nicht direkt ersichtlich. Die Gutschrift erfolgt aber nur unter dem Vorbehalt der Einlösung des Wechsels.
- Der Diskontkredit wird nicht vom Einreicher zurückgezahlt, sondern durch den Bezogenen, wenn er den vorgelegten Wechsel einlöst.
- Wenn der Kreditnehmer wiederholt Diskontkredit beansprucht, kann der Kreditrahmen durch einen Vertrag mit der Bank festgelegt werden. Dies bedeutet, dass von dem Kreditnehmer eingereichte Wechsel höchstens bis zu dieser Summe umlaufen dürfen. Man nennt den beanspruchten Teil des Kreditrahmens auch "Einreicherobligo". Durch Zuschreibung neu diskontierter und Ausbuchung fälliger Wechsel wird das Einreicherobligo immer auf dem neuesten Stand gehalten. Der Kreditnehmer kann einen Auszug erhalten.
Was bedeuten die Klauseln in einem Wechseldiskont-Vertrag?
1. Firma
Nachstehend Kreditnehmer genannt - schließt mit der Kreditbank ABC folgenden Vertrag über einen Wechseldiskontkredit bis zum Höchstbetrage von 50 000 Euro. Der Gegenwert der angekauften Wechsel wird in Höhe des Abrechnungsbetrages auf dem Girokonto Nr. ... gutgeschrieben. Mit dieser Klausel wird der Kreditrahmen festgelegt.
2. Handelswechsel
Die diskontierten Wechsel müssen gute Handelswechsel sein und die Unterschriften von möglichst drei, mindestens aber zwei kreditwürdigen und als zahlungsfähig bekannten Verpflichteten tragen; sie sollen innerhalb von drei Monaten nach dem Tage des Ankaufs fällig sein.
Die Deutsche Bundesbank kauft von Banken nur so genannte "bundesbankfähige Wechsel" an. Diese müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Handelswechsel sind alle Wechsel, die zur Bezahlung von Warenlieferungen oder Dienstleistungen ausgestellt worden sind. Lediglich reine "Finanzwechsel", die nur zur Darlehensbeschaffung oder -sicherung ausgestellt worden sind, gehören nicht dazu.
- Bundesbankfähige Wechsel müssen an einem Ort mit einer Niederlassung der Landeszentralbank zahlbar gestellt sein. Ist die Bank des Bezogenen nicht an einem solchen Platz, gibt sie Hinweise, bei welcher Landeszentralbankzweigstelle der Wechsel dann zahlbar gestellt sein soll. Die Bundesbank kauft Wechsel nur mit einer Restlaufzeit von höchstens drei Monaten an.
Banken können auch andere Wechsel ankaufen, verlangen aber bei nicht bundesbankfähigen Wechseln höhere Zinsen.
3. Rückbelastung, Protest
Die Kreditbank ist berechtigt, die von ihr diskontierten Wechsel bereits vor Verfall ohne Rücksicht auf das Bestehen des Rechnungsverhältnisses, insbesondere auf eine etwa vorgenommene Saldierung, zurückzubelasten, wenn die von ihr eingeholten Auskünfte über einen Wechselverpflichteten nicht zu ihrer Zufriedenheit ausfallen oder wenn Akzepte eines Wechselverpflichteten protestiert werden oder sonst in dessen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung eintritt. Bei Protestwechseln ist die Kreditbank berechtigt, neben der Rückbelastung bis zu ihrer Befriedigung nach ihrem Ermessen gegen alle Wechselverpflichteten aus dem Wechsel vorzugehen.
Wegen der Vereinbarung der Gutschrift "Eingang vorbehalten (E. v.)" und der obigen Klausel sind Kreditinstitute berechtigt, auch schon vor Fälligkeit des Wechsels diesen dem Einreicher zurückzubelasten. Verschlechtert sich die Kreditwürdigkeit ("Bonität") eines der Beteiligten, kann der Kredit aus diesem Wechsel sofort gekündigt werden.
Ist ein Wechsel nicht eingelöst worden, wird diese Tatsache von einem Notar beurkundet ("protestiert"). Der Inhaber, meistens die ankaufende Bank, kann dann von jedem, der auf dem Wechsel unterschrieben hat, sofortige Zahlung verlangen.
Welche Kosten entstehen durch den Diskontkredit?
Jeder Wechsel muss versteuert werden. Für jede Einreichung kann eine Gesamtgebühr und für nicht an einem Bankplatz oder nicht bei einer Bank zahlbar gestellte Wechsel eine Zusatzgebühr verlangt werden. Der Diskont wird als Zins vom Wechselbetrag für die Zeit vom Gutschriftstag bis zum Zahlungstag des Wechsels berechnet. Da ein Wechsel nur an einem Werktag, nicht aber an einem Sonnabend, zahlbar sein kann, kann die Zinsfrist länger sein, als sie sich aus dem Kalenderdatum ergibt. Üblicherweise wird auch hier der Monat mit 30 Tagen angesetzt und mit der kaufmännischen Zinsformel gerechnet. Die effektiven Zinsen liegen bei der Diskontierung im Vergleich zu einem jährlichen abgerechneten Kredit höher, weil der Diskont vom Wechselbetrag, also von dem Rückzahlungsbetrag des Kredits berechnet wird. Bei kurzen Laufzeiten spielt dies aber nur eine geringe Rolle.
Beispiel: Ein Diskont von 6% für einen Wechsel über 10000 Euro auf drei Monate beträgt nach der kaufmännischen Diskontierungsmethode 150 Euro. Die Gutschrift von 9850 Euro entspricht einem vergleichbaren Kredit. Der Effektivzins dieses Kredits über 9850 Euro bei 150 Euro Zinsen in drei Monaten ist nach der allgemeinen Zinsformel aber 6,09%. Trotz dieses scheinbaren Nachteils ist der Diskontkredit sehr billig im Vergleich zum Kontokorrentkredit; er liegt durchschnittlich etwa 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Z. B. beträgt er bei einem Diskontsatz von 6% dann 8%. Bei großen Beträgen und einwandfreier Bonität kann der Zuschlag bis auf ein halbes Prozent heruntergehen, bei nicht bundesbankfähigen Wechseln aber deutlich darüber liegen.
Oft wird zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart, dass statt Barzahlung der Käufer einen Wechsel akzeptiert und die Kosten der Diskontierung übernimmt. Ist der Kaufpreis als Barzahlungspreis kalkuliert, ist dies der günstigste Weg zur Finanzierung eines Warenkredits.
Was versteht man unter dem Scheck-Wechsel-Verfahren?
Wenn der Wechselkreditrahmen des Wechselausstellers erschöpft ist, kann auch der Bezogene selbst den von ihm akzeptierten Wechsel bei seiner Bank gutschreiben lassen, sofern ihm selbst noch ein Kreditrahmen zusteht. Für die gutschreibende Bank ist dies die gleiche Sicherheit, da der Aussteller mithaftet. Der Bezogene sendet den Gegenwert dann sofort mittels "Scheck" an den Aussteller als Zahlung. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von "Umkehr-Wechsel", weil der normale Wechselablauf gerade umgekehrt behandelt wird. Der Zweck ist die Ausnutzung von billigem Diskontkredit für die Finanzierung von Warenumsätzen. Das Risiko der Nichteinlösung und des Rückgriffs bleibt für den Aussteller aber in voller Höhe bestehen, obwohl er scheinbar den Kaufpreis schon in Händen hat!
Welche Hauptvorteile hat der Diskontkredit?
- Der Diskontkredit ist der billigste Bankkredit für kurze Frist.
- Zusätzliche Sicherheiten müssen in der Regel nicht gegeben werden.
- In der Bilanz sind die Kredite als solcher nicht ersichtlich.
Aber: Vorsicht vor Rückbelastungen! Die Gutschrift ist nicht endgültig und kann jederzeit bei schlechten Auskünften auf gehoben werden! Der Einreicher ist durch seine Unterschrift der Bank und allen weiteren am Wechsel Beteiligten selbst direkt haftbar!