Depotwechsel

Mit dem Begriff Depotwechsel können in der Finanzwelt unterschiedliche Definitionen verbunden werden.

Zum einen bezeichnet der Depotwechsel einen tatsächlichen Wechsel, welcher als Sicherheit für einen Kredit hinterlegt wird. Dies bedeutet, dass der Depotwechsel die Funktion innehat, bei einem Zahlungsausfalls des Schuldners, also dem Kreditnehmer, dem Gläubiger schneller zu seinem Geld zu verhelfen. In der Regel wird der Gläubiger eine Bank sein. Möglichkeiten für einen Depotwechsel können in Aktien oder anderen Vermögensgegenständen begründet liegen. Für gewöhnlich wird er nicht in Umlauf gebracht, sondern verbleibt bei der Bank, welche dem Kunden den Kredit bewilligt hat. So ist gewährleistet, falls der Kredit Not leidend wird, die Forderung umgehend eingetrieben werden kann. Besteht der Zweck der Sicherung nicht mehr, ist also die Kreditforderung ausgeglichen, dann ist die Bank dazu verpflichtet, den Depotwechsel an den Schuldner zurück zu geben.

Weiterhin hat ein Depotwechsel auch die Bedeutung, dass Wertpapiere von einem Depot in ein anderes Depot verlegt werden kann. Dies kann der Fall bei der eigenen Bank, aber jedoch auch bei einer anderen, fremden Bank der Fall sein. Vielfach wurde der Bankkunde durch den Depotwechsel mit Gebühren belastet. Hier jedoch sind Gerichtsurteile vorhanden, die besagen, dass dies grundsätzlich als unzulässig anzusehen ist. Jedoch ist es zulässig, dass bei einer Übertragung fremde Spesen, die anfallen können, an den Bankkunden weiterbelastet werden. Besonders die Übertragung von ausländischen Wertpapieren kann hohe Kosten verursachen. Hier allerdings werden bei einer Neueröffnung eines Depots von der Bank übernommen, so dass der Kunde diese in der Regel bei einem Depotwechsel nicht merken wird.