Depotvertrag

Möchte der Bankkunde eine Art von Vermögen sparen, stehen ihm dazu verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

Dazu zählen auch Anlagen von Wertpapieren in einem Depot zur Verfügung. Mittels eines Depotvertrags werden zwischen dem Anleger und dem Institut alle wichtigen Merkmale und gesetzlichen Voraussetzungen geregelt. Dies bedeutet, dass in dem Depotvertrag die Art der Anlage, die Laufzeitdauer sowie die Höhe der Einlagen festgelegt sind. Darüber hinaus ist ebenso die vereinbarte Verzinsung in dem Depotvertrag festzulegen. Die Bank hat dann die Aufgabe, die Wertpapiere entsprechend des Vertrages zu verwahren und zu verwalten. Jedoch kann die Laufzeitdauer ebenso offen gehalten werden, sie endet dann mit der ausdrücklichen Kündigung des Depotinhabers. Ebenso hat die Bank die Möglichkeit, den Depotvertrag zu kündigen. Sollte nichts grundsätzlich vereinbart sein, gilt der Vertrag als geschlossen auf unbestimmte Zeit.

Jedoch gibt es noch eine weitere Form von einem Depotvertrag. Hierbei geht es nicht um eine Anlage in Wertpapieren, sondern lediglich um die Hinterlegung von Wertstücken, Urkunden, Sparbüchern oder sonstigen Vermögensgegenständen in einem Depotfach. Hier stellt der Depotvertrag eine Art Mietvertrag für eine Form von einem Bankschließfach dar, wofür Gebühren durch den Kunden entrichtet werden müssen. Da hier lediglich die Verwaltung sowie Sicherung der Vermögensgegenstände vom Kunden stattfindet, handelt es sich hierbei auch nur um ein Verwahrungsverhältnis und stellt in keinster Weise ein Depotgeschäft dar. Jedoch gilt auch hier, dass der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wird und lediglich durch eine ausdrückliche Kündigung vom Kunden oder von der Bank aufgehoben werden kann. Hierzu sind dem Kunden auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszuhändigen.